Wirtschaft/Immo

Was gilt, wenn der Mieter der Wartungspflicht nicht nachkommt?

Ich habe mietvertraglich festgelegt, dass der Mieter die Pelletheizung warten muss. Dies hat er jedoch nicht gemacht. Kann ich die Kosten dafür in die Betriebskostenabrechnung aufnehmen?

Elke Hanel-Torsch: "Die Wartungspflicht kann dem Mieter zulässigerweise auferlegt werden. Im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes können jedoch nur jene Kosten als Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Daher besteht keine Möglichkeit, dass Sie diese Position in die Betriebskostenabrechnung aufnehmen. Allerdings könnten Sie die Kosten unter Umständen einklagen bzw. bei Auszug des Mieters von der Kaution in Abzug bringen."