Wirtschaft/Immo

Morsche Fenster: Kann ich den Vermieter zum Tausch zwingen?

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Ich wohne in einer Altbauwohnung in Wien. Alle Wohnungen meiner Nachbarn im Haus verfügen über neu sanierte Fenster, nur meine Fenster sind heruntergekommen und teilweise auch schon morsch. Was kann ich unternehmen, um auch neue Fenster zu bekommen? Kann ich den Vermieter zum Tausch zwingen?

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Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle antwortet:

Wenn Ihr Mietverhältnis dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, was bei einem Altbau naheliegend ist, könnten Sie ein Außerstreitverfahren auf Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen gem § 3 MRG bei der Schlichtungsstelle (MA 50) gegen Ihren Vermieter einleiten.

Haben Sie sogenannte Kastenfenster, dann betrifft die Erhaltungspflicht des Vermieters jedoch nur die Außenfenster, die Innenfenster wären von Ihnen zu renovieren. Für die Erneuerung von sogenannten Verbundfenstern hingegen ist ausschließlich der Vermieter zuständig.

Sollten Sie in der Nutzung stark eingeschränkt sein, wäre mitunter auch eine Mietzinsminderung möglich. Diese hängt jedoch vom Ausmaß der konkreten Beeinträchtigung ab. Eine rechtliche Möglichkeit, den Vermieter zu einer Reduktion des Mietzinses zu zwingen, weil nur Ihre Wohnung alte Fenster hat, sehe ich jedoch nicht.