Bonität und Kaution: Das verlangt der Vermieter
Von Vanessa Haidvogl
Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, verlangen Vermieter in der Regel von ihren zukünftigen Mietern Sicherheiten. Zum einen muss die Bonität stimmen, zum anderen soll die hinterlegte Kaution den Vermieter vor Mietausfällen oder Beschädigungen schützen. Schließlich geht es um ihr Eigentum.
Bonität muss stimmen
Wer eine Wohnung möchte, muss zumeist ein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Vermieter haben so mehr Sicherheit, dass Mieter rechtzeitig ihre Miete zahlen.
Man sollte daher mit persönlichen Fragen rund um die Bonität rechnen. Zwar sind angehende Mieter nicht dazu verpflichtet, diese Fragen zu beantworten, doch im Zweifel entscheidet sich der Anbieter für einen Mieter, dessen Bonität er besser einschätzen kann.
Es kann auch ein Bürge eingesetzt werden. Dieser übernimmt die Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Kaution hinterlegen
Wer einen Mietvertrag abschließt, hat in der Regel eine Kaution zu bezahlen. Marktüblich sind drei Bruttomonatsmieten. Je nach Ausstattung wären bis zu sechs Monatsmieten zulässig. Die Kaution dient zur Sicherstellung von Mietzinszahlungen oder Beschädigungen am Mietobjekt.
Sollte der Mieter den Mietzins nicht bezahlt oder Schäden am Mietobjekt verursacht haben, darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten.
"Gewöhnliche Abnutzung" muss der Vermieter hinnehmen. Im Normalfall, wenn es keine Beanstandungen seitens des Vermieters gibt, erhält man als Mieter nach Auflösung des Mietvertrages die Kaution inklusive Zinsen zurück.
Um Streitigkeiten zu verhindern, sollte bei Mietbeginn und auch bei Rückgabe der Wohnung der genaue Zustand der Wohnung festgehalten werden, am besten mittels Fotos und einem Übernahmeprotokoll.