Belag in der Badewanne löst sich ab. Wer zahlt den Schaden?
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Ich bin Mieter und schon nach einem Jahr löst sich bei der Badewanne der Belag so stark ab, dass man diesen förmlich abziehen kann.
Bei den Wohnungswänden und dem Deckenübergang zur Wand sind zahlreiche Haarrisse bereits direkt nach dem Einzug aufgetreten. Wer ist für die Reparaturen zuständig? Ist hier eine Mietzinsminderung möglich?
Rechtsanwalt Georg Röhsner antwortet:
Wenn ein solcher Defekt der Badewanne bei einem Neubau schon nach einem Jahr auftritt, liegt ziemlich sicher ein Fabrikationsfehler vor. Sie sollten den Mangel schriftlich beim Vermieter bekannt geben und um Austausch der Wanne ersuchen.
Haarrisse in der Wand stellen – gerade bei einem Neubau – üblicherweise keinen Mangel dar, da sie – solange sie sich in Maßen halten – beim Austrocknen der Wände von der Baufeuchte kaum verhindert werden können.
Eine Mietzinsminderung wird voraussichtlich nicht zugesprochen werden. Eine solche wäre nur denkbar, wenn die Rissbildung ein unüblich großes Ausmaß annimmt.