Wirtschaft

Hofer streicht auf VKI-Druck Werbung mit irreführender Preissenkung

Hofer hat sich auf Druck des Vereins für Konsumentninformation (VKI) verpflichtet, künftig Preissenkungen nicht mit hohen Ausgangspreisen zu vergleichen, die davor gar nicht verrechnet wurden. Konkret ging es um eine Infrarotheizung, die laut Hofer-Werbung online um 249 Euro statt um 429 Euro, also um 42 Prozent billiger, im Angebot sei. Der hohe ursprüngliche Preis war aber von Hofer in den Monaten davor nie verlangt worden. Kurz vor der Rabatt-Werbung war das Produkt bereits zum niedrigen Preis im Angebot.

Der VKI reichte, wie üblich im Auftrag des Sozialministeriums, nach der Beschwerde einer Konsumentin Klage gegen die Werbung ein. Hofer verpflichtete sich schon im Vorfeld des Verfahrens in einem gerichtlichen Vergleich mit dem VKI zur Unterlassung. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Es reiche nicht, wenn erst in der Produktbeschreibung unauffällig darauf hingewiesen wird, dass der Vergleich mit einem "UVP", also einem unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis, gezogen wird, hält der VKI fest. Wenn, müsse das direkt bei der Preisankündigung ausgeschildert werden. Wobei im konkreten Fall dazu komme, dass der hohe UVP selbst vom Hersteller der Infrarotheizung nicht verlangt wurde. Selbst beim Hersteller kostete das Produkt in den Monaten vor der Hofer-Werbeaktion nur 279 Euro.

"Der Bezugspreis muss richtig sein. Der UVP wird von den Verbraucher:innen als realistischer Preis verstanden. Entfernt sich der marktübliche Preis erheblich vom UVP, liegt aus unserer Sicht ein zur Täuschung geeigneter Mondpreis vor. Dann darf mit dem UVP nicht als Statt-Preis geworben werden", schreibt Barbara Bauer vom VKI am Montag in einer Aussendung. Hofer habe sich verpflichtet, auch diese Form der Bewerbung zu unterlassen.