Greenpeace-Klimaklage vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace zurückgewiesen, in deren Zentrum ein Ende der steuerlich "unfairen Bevorteilung" des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn gestanden ist. "Die Antragsteller haben nicht bei allen im Antrag angefochtenen Wortfolgen begründet, warum sie diese Teile der Regelungen als verfassungswidrig erachten", argumentierte der VfGH am Montag.
Dies dürfe jedoch nicht offen bleiben, da es sich dabei auch um Bestimmungen handelt, "die mit den kritisierten Steuerbefreiungen nicht untrennbar zusammenhängen". Daher wies der VfGH den Antrag wegen der nicht begründeten Anfechtungen zurück.
In anderen Teilen des Antrags fehlte schon die Berechtigung, die Regelungen überhaupt anzufechten. "Die Antragsteller erläutern, dass sie die Leistungen von Luftfahrtunternehmen aus Umweltschutzgründen nicht in Anspruch nehmen", hieß es in der Begründung. Dennoch seien sie als Bahnfahrer von den Steuerbefreiungen für die Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen betroffen, sodass somit das Verkehrsmittel Bahn gegenüber dem Verkehrsmittel Flugzeug schlechter gestellt werde. "Die Antragsteller sind aber nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt, weshalb eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags nicht gegeben ist", so der VfGH.
Die Klage wurde im Februar von der Umweltschutzorganisation gemeinsam mit 8.060 Unterstützern eingebracht. Die Sammelklage beinhaltete vor allem eine Bevorzugung des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn. Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge und Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen wären mit ein Grund, dass Flüge gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können. Bahnfahren sei aber 31 Mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug, argumentierte die NGO.