"Golden Handshake"-Reform bringt Staatskasse nur wenig
Der Wunsch der neuen Regierung, durch eine Verschärfung der Steuergesetze für so genannte „Golden Handshakes“ Unternehmen und Beschäftigen den Gang in die vorzeitige Pension zu vermiesen, dürfte ein Wunsch bleiben. Denn bei näherer Betrachtung ändert sich wenig.
Die vorgeschlagene Novellierung des Einkommensteuergesetzes sieht zwar vor, dass bei freiwilligen Abfertigungen nur ein Viertel der Bezüge der letzten zwölf Monate – höchstens aber 13.590 Euro – dem günstigen Steuersatz von sechs Prozent unterliegen. Für Beträge darüber fällt der laufende Steuersatz an. Im Gesetzesentwurf ist allerdings eine Steuer-Bremse eingezogen: Bei langer Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter genießen auch höhere Beträge nach wie vor den niedrigeren Steuersatz. In Zahlen: Ein Goldener Handschlag darf nach 25 Dienstjahren wie bisher bis zu zwölf Monatsgehälter wert sein und wird dennoch niedrig besteuert. Gänzlich gestrichen werden nur Ausnahmen für Kündigungsentschädigungen oder Vergleichszahlungen.
Dass diese Mini-Änderung 30 Millionen mehr Steuern pro Jahr einbringt, bezweifeln Experten. Denn der Großteil an freiwilligen Abfertigungen fällt im Rahmen von Sozialplänen an, mit denen vor allem langjährigen Mitarbeitern bei Personalabbau der vorzeitige Abgang schmackhaft gemacht werden soll. Mit einer ursprünglich von der ÖVP vertretenen härteren Linie wäre – so ein Insider – ein Kompromiss unmöglich gewesen.
GmbH light
Heftige Kritik von Wirtschaftsvertretern gibt es wegen der von der SPÖ durchgeboxten Rücknahme der erst vor einem halben Jahr beschlossenen GmbH-Reform. Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl spricht von einem „Irrtum“ und fordert eine Evaluierung der bestehenden Regelung. Die Junge Wirtschaft bezeichnet die Rücknahme gar als „Farce“ mit negativen Folgen für die Gründungsdynamik.
Wie berichtet soll das Mindeststammkapital der GmbH von derzeit 10.000 Euro wieder auf 35.000 Euro angehoben werden. Nur die Gründung selbst soll auch weiterhin mit nur 5000 Euro möglich sein. Die Regierung möchte damit einerseits mehr Einnahmen über die Mindest-Körperschaftssteuer (fünf Prozent des Stammkapitals, Anm.) lukrieren, andererseits den von Kritikern befürchteten Missbrauch und steigende Insolvenzzahlen vorbeugen. Wegen der geringen Kapitalausstattung zogen vor allem Gläubigerschützer gegen die neue 10.000-Euro-GmbH zu Felde. Der Kreditschutzverband entlarvte erst kürzlich, dass von 800 GmbH-Neugründungen lediglich 49 echte Newcomer waren, beim Rest handelt es sich vor allem um Umgründungen.