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Wirtschaft

Glücksspielreform: Richter sollen Konzessionen vergeben

Die im Regierungsprogramm festgeschriebene Glücksspielreform wird konkret. Bei den Vorschlägen, die im Finanzministerium unter Einbeziehung internationaler Experten ausgearbeitet wurden, ist eine grüne Handschrift unverkennbar, vor allem in Sachen Spielerschutz. ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte nun die Schwerpunkte.

Die traditionelle Mehrfachrolle des Finanzministers war zuletzt in Zusammenhang mit den Casinos-Ermittlungen von der Opposition (zu Recht) heftig kritisiert worden. Das neue Glücksspielgesetz soll noch im Frühjahr in Begutachtung gehen, soll im Herbst durchs Parlament und mit Jahresbeginn 2022 in Kraft treten.

Richtersenat

Die Vergabe von Konzessionen, bisher Aufgabe des Finanzministeriums (BMF), obliegt künftig einem dreiköpfigen, verfassungsrechtlich weisungsfreien Richtersenat. "Die Bestellung der Richter erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des OGH-Präsidenten. Damit erfüllen wir höchste Standards", erklärt Blümel dazu.

Die Richter üben diesen Job nebenberuflich aus und werden auf 6 Jahre bestellt. Der Senat hat keine eigene Infrastruktur, sondern greift auf den Apparat der neuen Aufsichtsbehörde zu.

Wobei es in den nächsten Jahren keine zusätzlichen Konzessionen geben wird. Die Konzession der Casinos-Tochter Lotterien läuft ebenso wie die Lizenzen der sechs Stadtcasinos 2027 ab, die Lizenzen der sechs Landcasinos sind bis Ende 2030 befristet.

Zwei Vorstände

Diese Behörde wird mit rund zehn Mitarbeitern starten und koalitionskonform von zwei Vorständen geleitet. Diese werden nach dem Stellenbesetzungsgesetz ausgeschrieben und auf Vorschlag der Regierung vom Bundespräsidenten auf 5 Jahre bestellt. Für die Mitarbeiter der Behörde sollen strenge Compliance- und Unvereinbarkeits-Regeln gelten, die auch nahe Angehörige umfassen, und eine einjährige Cool-off-Periode vor und nach dem Job bei der Behörde.

Die neue Aufsicht ist operativ für das Glücksspiel und den Spielerschutz zuständig. Sie wird beispielsweise die Maßnahmen der Unternehmen gegen Geldwäsche und die Zutrittsregeln kontrollieren sowie den Markt und die Effektivität der Maßnahmen gegen illegales Online-Spiel überwachen.

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Die fünf Aufsichtsräte werden vom Finanz- und vom Gesundheitsminister nominiert und sollen regelmäßig an das Parlament berichten.

DNS-Blocking

Die Behörde wird eine Blacklist von allen Unternehmen erstellen, die nicht in Österreich tätig sein dürfen. Das sind derzeit alle Unternehmen außer win2day, der gemeinsamen Gesellschaft von Casinos und Lotterien, die als einziger Anbieter in Österreich eine Online-Konzession hat.

Spieler, die bei illegalen Online-Anbietern zocken, sollen auf Stop-Pages umgeleitet werden. Mit welcher technischen Maßnahme illegales Spiel blockiert werden soll, wird nicht im Gesetz stehen. Sondern die IT-Provider sollen Lösungsvorschläge ausarbeiten.

Voraussichtlich wird das sogenannte DNS-Blocking (Domain Name System Blocking) zum Einsatz kommen. Dabei wird es Benutzern erschwert, bestimmte Domains oder Websites im Internet zu finden. Dieses Filtering wird bereits in zwei Drittel der EU-Staaten angewendet.

Sperrverbund

Außerdem soll ein Sperrverbund unter allen in Österreich tätigen Unternehmen installiert werden. Dort sind alle Spieler registriert, die sich entweder selbst sperren lassen oder die von den Anbietern gesperrt werden. Damit soll verhindert werden, dass auffällige Spieler von einem Anbieter zum nächsten wandern. Projekte zur Bekämpfung von Spielsucht sollen künftig gefördert werden.

Werbung, Steuern

Bei der Glücksspiel-Werbung wird es künftig, wie bereits im Ministerratsentwurf angekündigt, zu Einschränkungen kommen. Diese müsse sensibler werden, heißt es. Zudem droht eine Erhöhung der Glücksspielabgaben, die derzeit ebenfalls evaluiert werden. Der teilstaatliche Casinos-Konzern ist zwar einer der größten Steuerzahler des Landes, hatte aber vor einigen Jahren eine kräftige Steuersenkung bekommen. Mit der Begründung, dass durch die damals ausgeschriebenen drei neuen Konzessionen Wettbewerb drohe. Die zusätzlichen Konzessionen, deren Vergabe in einem Pallawatsch endete, gibt es bis heute nicht, die Steuersenkung blieb.

Sportwetten

Noch offen ist derzeit, ob Sportwetten künftig möglicherweise als Glücksspiel gelten könnten. Wetten sind derzeit als Geschicklichkeisspiele definiert. Als Glücksspiele wären sie höher zu besteuern als derzeit. In den meisten EU-Staaten fallen Wetten unter Glücksspiel, meinen Experten. Das von den Ländern geregelte Automatenspiel, das sogenannte kleine Glücksspiel, will Blümel nicht angreifen.

Schweizer Vorbild

Die neue Struktur sei auf Empfehlung internationaler Experten "und unter anderem nach dem Vorbild der Eidgenössischen Spielbankenkommission in der Schweiz" entstanden, betont Blümel. Jean-Marie Jordan, Direktor dieser ESBK, argumentierte, eine solche Behörde sei vor Interessenskonflikten und möglichen Einflussnahmen besser geschützt. Er zeigt sich zuversichtlich vom Erfolg der österreichischen Aufsichtsbehörde, die der ESBK sehr ähnlich sei.

Polit-Einfluss

Ein Problem, auf das Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner aufmerksam gemacht hatte, kann auch die beste Aufsicht nicht verhindern - politische Einflussnahmen auf die Bestellung von Casinos-Vorständen. Genau das ist Thema des Casinos-Strafverfahrens und des U-Ausschusses. Sie hatte auch kritisiert, der KURIER berichtete, dass ein Werbeverbot bzw. Einschränkungen die Spieler verstärkt zu illegalen Anbietern treiben würden. Ein Verkauf des Drittel-Anteils der Republik am Casinos-Konzern ist derzeit kein Thema. Die Mehrheit hält die tschechische Sazka Group.

Finanzpolizei

Im Finanzministerium bleiben künftig nur noch die Ausarbeitung von Gesetzen und Höchstgerichtsverfahren, der Abgabenvollzug sowie die Kontrolle des illegalen Spiels durch die Finanzpolizei.

 

 

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