Strombörse: Was ist ein Termingeschäft?
Von Martin Meyrath
Energieversorger gehen sogenannte Termingeschäfte ein, um planen zu können, wie sie stets genug Strom oder Gas haben, um ihre Abnehmer zu beliefern. Dabei einigen sich Käufer und Verkäufer über eine Lieferverbindlichkeit zu einem bestimmten Preis, zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Solche Termingeschäfte können entweder bilateral zwischen Unternehmen zustande kommen (Over the Counter, kurz OTC), oder über Strombörsen.
Dabei gelten aber unterschiedliche Bedingungen. Denn die Börse garantiert den Deal zwischen anonymen Geschäftspartnern. Deswegen müssen die Unternehmen bei den Börsen Sicherheiten hinterlegen, sogenannte Margins. Beim Abschluss eines Geschäfts wird ein bestimmter Anteil (Initial Margin) hinterlegt. Steigen die Preise, muss der Verkäufer Geld nachschießen (Variation Margin), damit die Abwicklung des Geschäfts garantiert ist. Der Margin Call ist die Aufforderung nachzuschießen. Kann das Geschäft wie ursprünglich vereinbart abgewickelt werden, bekommen die Partner ihre hinterlegten Sicherheiten zurück.
Manche Beobachter haben Wien Energie Short Selling vorgeworfen. Dabei wird per späterem Termin etwas verkauft (zum Beispiel ein Strombezugsrecht in einem halben Jahr), das man noch gar nicht hat. Der Verkäufer vertraut dabei darauf, es bis dahin noch billiger zukaufen zu können. Es handelt sich also um eine Spekulation auf fallende Preise. Solche Leerverkäufe sind bei Wien Energie laut Aussendung aber verboten.