Wirtschaft

Geschlossene Fonds: VKI gewinnt brisante Klage

Für Tausende Österreicher sind Investments in geschlossene Immobilien- und Schifffahrtsfonds von deutschen Emittenten zum Albtraum geworden. Wegen wirtschaftlicher Probleme der Fonds wurden in einigen Fällen nicht nur die weiteren Ausschüttungen gestrichen. Mittlerweile werden von den „Anlegern“ sogar die bereits erhaltenen Auszahlungen zurückgefordert, wenn dem Fonds womöglich die Insolvenz droht. Denn: Die Ausschüttungen wurden nicht aus etwaigen Gewinnen, sondern in der Regel aus der Vermögenssubstanz finanziert. Dazu muss man auch wissen, dass die „Anleger“ mit ihrem Fonds-Investment de facto eine Unternehmensbeteiligung eingegangen sind.

Klagen gegen Anleger

So ist es auch im Fall der großen deutschen Fonds-Firma Münichmayer Petersen Capital AG (MPC), die hierzulande rund 16.000 Kunden hat. In einigen Fällen werden österreichische „Anleger“ von der MPC-Treuhand-Tochter TVP bzw. von deutschen Banken, die diese geschlossenen Fonds mitfinanzierten, sogar auf Rückzahlung der Ausschüttungen geklagt - aber in Deutschland. Das ist nach dem deutschen Handelsrecht und den Gesellschaftsverträgen der MPC-Treuhand-Tochter TVP offenbar möglich.

Richtungsweisendes Urteil

In Österreich ist die Rechtslage anders. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Hamburger MPC-Treuhand-Tochter TVP durch.„Gegenstand der Klage ist die Unterlassung der Verwendung und Berufung auf 14 Klauseln, die die Rückforderung von Ausschüttungen bei MPC-Fonds, sprich geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds, durch die TVP bzw. durch drittfinanzierende Banken erheblich erschweren werden“, heißt es dazu vom VKI. Das Handelsgericht Wien gab dieser Klage zur Gänze statt und erklärte alle 14 Klauseln für gesetzwidrig.

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„Dieses Urteil ist richtungsweisend“, sagt VKI-Chefjurist Peter Kolba zum KURIER. „Es wird den betroffenen Anlegern sowohl bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen als auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die TVP noch gute Dienste leisten.“ Laut Urteil wurde auch die Klausel aufgehoben, dass der Gerichtstand für Anleger-Klagen ausschließlich Deutschland ist. Sie können nun auch in Österreich klagen. Der VKI hat zwei Sammelklagen gegen Banken und MPC Österreich, heute CMP, eingebracht. Insgesamt haben sich 2600 betroffene Anleger beim VKI gemeldet.

Berufungen gegen Urteil

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die MPC-Treuhand-Tochter TVP wird das Urteil bekämpfen. „Es ist richtig, dass die erste Gerichtsinstanz dem VKI Recht gegeben hat, aber wir werden Berufung einlegen“, bestätigt Kurt Cowling von MPC Österreich dem KURIER. „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass deutsches Recht anzuwenden ist und die Klauseln nicht rechtswidrig sind.“ Nachsatz: „Auch wenn das Urteil in den weiteren Gerichtsinstanzen so bestätigt werden sollte, dann ist es für die Anleger noch keine Erleichterung. Es wäre eine falsche Interpretation, dass sie dann keine Rückzahlungen leisten müssten.“ Unter dem Strich müsse der Anleger aufgrund des deutschen Handelsrechtes trotzdem die Rückzahlungen leisten.

Laut Cowling werden die Klagen gegen die Anleger durchwegs von den finanzierenden Banken und nicht von der TVP eingebracht. Die Rückforderungen der Ausschüttungen durch die Banken erfolge, weil zum Beispiel trotz Verkauf der Immobilien eines Fonds die Darlehen bei der Bank nicht zur Gänze abbedeckt werden können.

Ermittlungen in Österreich eingestellt

Über den VKI haben sich diese 2600 Anleger einem Ermittlungsverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen MPC & Co. in Wien angeschlossen. "Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen uns eingestellt", sagt MPC Österreich-Vertreter Cowling.

Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt

Laut WKStA haben die österreichischen MPC-Gesellschaften lediglich die Produkte vertrieben, die inhaltliche Konzipierung und die Verwaltung der Fonds sei unter anderem in den deutschen MPC-Zentrale erfolgt. Außerdem haben zahlreiche Veranwortliche von MPC-Österreich eigenes Vermögen in nicht unerheblichem Ausmaß selbst in solche Fonds investiert.

"In Hinblick auf die österreichischen Verdächtigen ist eine Einstellung erfolgt", sagt Oberstaatsanwältin Angelika Nussbaumer zum KURIER. Die Ermittlungen gegen Verdächtige mit Wohnort und Firmen-Sitz in Deutschland wurden von der Staatsanwaltschaft Hamburg übernommen.