Pauschaler Politstreit um Steuern
Von Franz Jandrasits
Für Finanzministerin Maria Fekter ist das Modell eine Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen und Finanzverwaltung. Mehreinnahmen für den Staatshaushalt nicht ausgeschlossen.
SPÖ-Finanzstaatssekretär Andreas Schieder und die Arbeiterkammer sehen im jüngsten Steuervorstoß Fekters hingegen ein hunderte Millionen Euro schweres „Steuergeschenk“ für Unternehmen im Superwahljahr 2013. Konkret geht es um die Besteuerung von Kleinunternehmen.
Fekter will die neue pauschale Besteuerung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben künftig auf alle Kleinunternehmen ausweiten. Die neue Gaststätten-Pauschalierung (siehe „Kosten statt Gewinn“ unten) wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die so genannte Gaststätten-Verordnung des Finanzministeriums im Frühjahr 2012 als gesetzeswidrig aufgehoben hatte.
Bereits die Reparatur der Verordnung verärgerte den Koalitionspartner, denn Fekter hatte die neue Regelung – die seit Jahresbeginn 2013 gilt – nicht vorher mit ihm abgesprochen. Und damit gehörig Öl in den seit Monaten schwelenden Konflikt um eine Steuerreform gegossen.
Denn die Ausweitung der Pauschalierung von knapp 10.000 auf rund 150.000 Unternehmen bedeutet laut Schieder Steuerausfälle in Höhe von 300 bis 500 Millionen Euro. Grundsätzlich sei die SPÖ, so Schieder, über eine Steuerreform auch noch vor der Nationalratswahl im Herbst gesprächsbereit. Dabei müsste aber die Lohnsteuer gesenkt werden und die Senkung müsse durch höhere Steuern auf Vermögen gegenfinanziert werden.
Widerstand
Die Ausweitung der Gaststättenpauschale auf alle Kleinunternehmen lehnt Schieder allerdings vehement ab. Damit würden weitere Ausnahmen geschaffen, obwohl Fekter immer davon rede, Ausnahmen zu streichen.
Wenig Freude mit der Pauschalierung hat auch Klaus Hübner, Chef der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: „Erstens ist nach wie vor die Gefahr gegeben, dass die Gaststättenverordnung neuerlich durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird.“ Denn durch die Umstellung auf die Ausgaben würde auch das neue Pauschalierungsmodell nicht ausreichend auf die Gegebenheit der einzelnen Betriebe Rücksicht nehmen.
Außerdem würde die Pauschalierung – ist Hübner überzeugt – kaum eine geringere Steuerlast für die Unternehmen bedeuten: „In der Praxis hat sich gezeigt, dass Unternehmen in der Regel besser fahren, wenn sie alle Rechnungen vorlegen und individuell versteuern.“
Die Größenordnung von 300 bis 500 Millionen Euro an „Steuergeschenk“ hält er „schlicht für eine Hausnummer, die ich massiv bezweifle und die für mich absolut nicht nachvollziehbar ist“. Allerdings sieht er durch die – für die Unternehmen oft bequemere – Pauschalierung auch keine nennenswerten Mehreinnahmen für den Fiskus gegeben.
Bedenken wegen der von Fekter heftig urgierten Steuerreform noch vor der Nationalratswahl im Herbst hat auch die Gewerkschaft. So befürchtet der Chef der Sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG), Wolfgang Katzian, unter dem Titel „Durchforsten von Steuerausnahmen“ statt Entlastung des Faktors Arbeit höhere Belastungen für die Arbeitnehmer. Unter anderem soll das Finanzministerium laut FSG planen, Taggelder und andere Zulagen künftig höher zu besteuern.
Das neue Steuermodell gilt wie die alte Gaststättenpauschale für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 225.000 Euro. Statt des Gewinns dienen die Ausgaben als Berechnungsbasis. Das modulare System sieht drei Pauschalen vor: Eine Grundpauschale, in die etwa Bürobedarf, Werbung oder Versicherungen fallen. Eine Mobilitätspauschale, die mit der höchsten Pendlerpauschale gedeckelt ist, umfasst Kfz- und Reisekosten. Dazu kommt eine Energie- und Raumpauschale. In Summe können bis zu 20 Prozent des Umsatzes pauschal abgezogen werden. Zusätzlich können alle nicht pauschalierten Kosten abgezogen werden, der Rest dient dann als Steuer-Bemessungsgrundlage.