Wirtschaft

Gastro-Unternehmen klagt Bank Austria

Verlustreiche Spekulationsgeschäfte hat nicht nur das Land Salzburg am Hals. Der Bank Austria flatterte kürzlich eine Klage eines langjährigen Kunden ins Haus. Der Kunde, ein bekanntes Wiener Gastronomieunternehmen, sitzt seit April 2012 auf einem Schaden von 171.000 Euro aus einer Zinswette mit der Bank – nun fordert er Schadenersatz. „Das Besondere an dem Fall ist, dass unser Mandant sogar ohne jeden Verlust hätte aussteigen können, wenn ihm die Bank die Bewertungen zeitgerecht zur Verfügung gestellt hätte“, kritisiert Anwalt Lukas Aigner von der Kanzlei Kraft & Winternitz. „Anhand dieses Falles lässt sich nachvollziehen, dass der Durchschnittskunde nicht nur mit dem Abschluss, sondern auch mit der Steuerung eines solchen Derivatgeschäftes völlig überfordert und der Bank ausgeliefert ist.“ Aber der Reihe nach: Der Lokalbetreiber hatte rund 1,5 Millionen Euro Bankschulden. Die Zinslast schöpfte regelmäßig den Kontorahmen aus, mitunter wurde der Rahmen überzogen. Der Kunde klagte über die hohen Kosten.

Infolge soll ihm die Bank (2007) eine Zinsoptimierung mit einem Swap-Geschäft auf Dollar/Franken-Basis angedient haben – Laufzeit fünf Jahre. Die Wette wäre angeblich „günstiger und risikoärmer“.

Anfang 2008 soll die Bank erstmals einen Quartalsbericht mit der Bewertung der Finanzwette verschickt haben. Der Geschäftsführer fiel aus allen Wolken. Der Verlust der Zinswette betrug damals bereits 70.000 Euro. „Der Kläger beschloss, aus dem Geschäft so weit wie möglich auszusteigen“, heißt in der Klage. Das soll auch so bei der Bank deponiert worden sein.

Ausstieg ohne Verlust?

Die Bank riet dem Kunden angeblich aber, „vorerst abzuwarten, um bei günstiger Marktsituation möglicherweise sogar ohne Verlust vorzeitig auszusteigen“. Die Entwicklung des Marktes würde ohnehin beobachtet.

„Unsere nachträgliche Analyse hat gezeigt, dass die Zinswette im November/Dezember 2008 mit einem Plus von 9500 Euro hätte beendet werden können“, heißt es in der Klage. „Für unseren Mandanten ist es unbegreiflich, warum er davon nicht informiert wurde.“ Anwalt Aigner, der in den vergangenen Jahren rund 200 Derivatfälle von Privaten, Unternehmen und Gemeinden gegen die Bank Austria vertreten hat, ortet einen Systemfehler bei der Bank. „Die Bank Austria verschickt nur einmal im Quartal eine Bewertung“, sagt Aigner. Dadurch konnte der Kunde nicht mitbekommen, dass die „Zinsoptimierung“ zwischendurch positiv hätte beendet werden können.

Die Bank Austria will das Gerichtsverfahren unter Berufung auf das Bankgeheimnis nicht kommentieren. Nur soviel: „Im Regelfall wurden die Kunden bei diesen Geschäften über die Risken ausreichend aufgeklärt.“