Wirtschaft

FMA-Vorstand Ettl: "Beim Thema Geldwäsche gibt es null Toleranz"

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verschärft die Geldwäsche-Bekämpfung und den "kollektiven Konsumentenschutz" beim Verkauf hochriskanter Wertpapiere. "Beim Thema Geldwäsche gibt es null Toleranz", sagt FMA-Vorstand Helmut Ettl. 15 Prozent der Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister verfolgen Geschäftsmodelle oder vertreiben Finanzprodukte, die ein "erhöhtes Geldwäsche-Risiko" bergen, bei fünf Prozent oder 34 Institute gibt es sogar ein hohes Risiko. Der Großteil davon sind Banken.

"Ein klassischer Beispiel für ein Geldwäscherisiko sind Treuhandgeschäfte", sagt Ettl. Aber auch die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Zentren und Kunden aus fragwürdigen Herkunftsländern wecken Verdacht.

Bereits vor Auffliegen der Panama Papers, des Odebrechts-Skandals in Brasilien und des globalen Waschsalons "Russian Laundromat" habe die FMA entsprechende Maßnahmen ergriffen. "Wir haben ein spezielles Tool für die Risikoklassifizierung von Banken entwickelt", erklärt Ettl. "Und wir verlangen von diesen Instituten mit hohem Risiko ein besonderes Risikomanagement." Zugleich werden die Banken ein Mal jährlich in Sachen Geldwäsche-Prävention auch vor Ort geprüft. Wer dabei durchfällt, wird bestraft.

Abberufung nötig

"Wir scheuen uns nicht, Geschäftsleiter abzuberufen und Institute aus dem Markt zu nehmen", sagt Ettl. So traten Bank-Vorstände wie Peter Weinzierl von der Meinl Bank selbst zurück, bevor die Abberufung durch die FMA rechtskräftig werden konnte.

Der zweite Schwerpunkt der FMA heißt kollektiver Verbraucherschutz. Dabei geht es vor allem um risikoträchtige Wertpapiere wie nachrangige Anleihen und Partizipationsscheine, die über den Bankschalter an Privatkunden verkauft werden.

"Wir haben Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass solche Wertpapiere als Sparbuchersatz verkauft wurden. Das wollen wir abstellen", sagt FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller. "Wir müssen auch sicherstellen, dass Privatanleger über die Risiken informiert sind." Diese Anleihen bergen das Risiko eines Totalverlustes.

Indes gab es im Vorjahr einen Anstieg bei Markmanipulationen durch sogenannte Cross-Geschäfte. Dabei verkauft ein Anleger eine Anzahl gängiger Aktien zu einem bestimmten Preis und kauft die gleiche Anzahl zum gleichen Preis im Handumdrehen wieder. Tipps dazu findet man im Internet. "Viele Kleinanleger haben das gemacht, um einen Verlust zu generieren und bei der Steuer geltend zu machen", sagt FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. "Das ist ein Insichgeschäft und verboten, weil es falsche Signale setzt. Wir hatten bisher an die 30 Fälle."