Wirtschaft

Flugtickets: Beim Preis wird geschummelt und getrickst

Vielflieger sind an die Systematik gewöhnt: Wer früh bucht, bekommt das Flugticket in der Regel relativ günstig. In der Zeit danach kann es aber noch billiger werden – je nach Nachfrage. Am teuersten ist es kurz vor Abflug – wenn die Maschine so gut wie voll ist. Ungewöhnlich ist für Flugpassagiere allerdings, dass der Ticketpreis durchaus auch vom privaten Umfeld abhängen kann. Etwa dann, wenn ein Cookie auf der Homepage der Airline das Internetverhalten des Buchers auswertet und den Preis danach festsetzt. "Da kann es eine Preisspreizung geben. Die Cookies erkennen, ob ich ärmer bin oder ein reicher Pimpf", sagt Johannes Neumayer. Der Rechtsanwalt wird für den Rechtsverein VFSW (Verein zur Förderung und zum Schutz eines lauteren und fairen Wettbewerbs in Österreich) beim Wiener Handelsgericht eine Klage gegen die AUA einbringen. Hinter diesem Verein stecken eigentlich die heimischen Reisebüros.

Stein des Anstoßes war die Gebühr von 16 Euro, die die Lufthansa samt ihren Töchtern seit 1. September einhebt, wenn Tickets bei Reisebüros und nicht direkt bei den Konzern-Airlines gebucht werden. "Wir können eine Klage wegen des Konsumentenschutzes gewinnen, aber nicht, weil ein Richter Mitleid mit den Reisebüros hat", sagt Anwalt Neumayer. Die 16 Euro seien daher nicht Gegenstand der Klage. Dafür soll gesetzlich festgestellt werden, wer was für welches Ticket zu zahlen hat.

AK-Test

Bei einem Check der AK-Konsumentenschützer haben sich Lufthansa und AUA als "brav" erwiesen. Bei Online-Probebuchungen auf sieben Reiseportalen und bei drei Airlines waren die AUA und ihre Mutter die einzigen, die den Endpreis des Tickets richtig angaben. Bei allen anderen fielen etwa Zusatzkosten an, wenn mit Kreditkarte bezahlt wurde – was nicht sein darf. Oder, ebenfalls nicht zulässig, es wurde das Gepäck extra verrechnet. Beim Flugticket-Preis wird noch immer getrickst, so die AK-Kritik. So, wie die Anbieter noch immer vorgehen, seien die Preise nur schwer vergleichbar.

Eine gute Nachricht für Fluggäste kam am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof. Laut jüngstem Urteil steht Passagieren auch dann Entschädigung bei Verspätungen zu, wenn die Airline mit einem unerwarteten technischen Problem zu kämpfen hat. Ausgenommen sind Sabotage und Terror.