Wirtschaft

Flughafen Wien: Übernahmekommission prüft Pflichtangebot

Die Übernahmekommission prüft, ob nach dem Aktienkauf der Stadt Wien und des Landes Niederösterreich ein Pflichtangebot fällig wird. "Die Übernahmekommission prüft das, wobei, alleine der Erwerb von vier Aktien führt nicht zwangsläufig zu einem Übernahmeangebot", sagte Thomas Barth, Leiter der Geschäftsstelle, am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Nur wenn dahinter weitere Absprachen stünden, wäre das ein Thema.

"Wenn hinter diesem Erwerb jedoch Absprachen stünden, und zum Beispiel die Mitarbeiterstiftung mit der Wien Holding und der NÖ Beteiligungsgesellschaft gemeinsam vorgeht oder ein Syndikat bildet, dann könnte das eine Angebotspflicht auslösen", so Barth.

Keine neue Strategie

Die beiden Bundesländer, die mit ihren Flughafenbeteiligungen ein Syndikat bilden, also gemeinsam abstimmen, haben je vier Aktien zugekauft, sodass sie nun jeweils 20 Prozent plus vier Aktien besitzen und gemeinsam mit der Mitarbeiterstiftung des Flughafens auf 50 Prozent plus acht Aktien am Flughafen kommen. Die Übernahmekommission muss entscheiden, ob dadurch ein Pflichtangebot an alle anderen Aktionäre fällig wird. Vor kurzem hatte der vierte Großaktionär, die IFM-Gruppe, ihre Beteiligung auf mehr als 40 Prozent aufgestockt - sie musste in Folge kein Pflichtangebot legen.

Die IMF-Gruppe IFM will aber weiter Aktien des Flughafen Wien zukaufen. Die am Mittwoch bekanntgewordene Mehrheit der Länder Wien und Niederösterreich mit dem Mitarbeiterfonds ändere nichts an der Strategie, sagte Werner Kerschl, Executive Director von IFM Investors, am Donnerstag zur APA.

Die IFM-Gruppe hält 40 Prozent am Flughafen Wien und hat angeboten, bis zu zehn Prozent dazu zu kaufen und damit den gesamten Streubesitz zu übernehmen. Dabei sei aber das Ziel nie ein Kontrollwechsel gewesen, betont Kerschl. Wie sich das Interesse an dem Angebot entwickelt, wollte Kerschl am Donnerstag nicht kommentieren.

Undurchsichtige Struktur

Die Aufstockung der Anteile der IFM-Gruppe wird derzeit vom Wirtschaftsministerium nach den Bestimmungen des Investitionskontrollgesetzes geprüft. Ein Element ist die undurchsichtige Struktur der Beteiligung. Unmittelbar beteiligt ist eine Luxemburgische Gesellschaft, die aber über Verschachtelungen letztlich einer Treuhandgesellschaft auf den Cayman Islands gehört.

Diese wird von der IFM Investors, einem Unternehmen im Besitz von 19 australischen Pensionsfonds, beraten. Auf den Cayman Islands über die Aktien bestimmt wird hingegen von einem IFM Global Infrastructure Fund. Trotz der Namensähnlichkeit lässt Kerschl offen, ob es über die Beratungstätigkeit hinaus eine Kontrolle der australischen Fonds über die Treuhandgesellschaft auf den Cayman Islands gibt.

Das sei Thema im Rahmen der Prüfung durch das Wirtschaftsministerium. Die gewählte Konstruktion sei aber international üblich, betont Kerschl. Und der Fonds auf den Cayman Islands investiere langfristiges Kapital, "überwiegend von Pensionskassen".