Fast 6.000 Beschwerden wegen Flug-Annullierungen und Bahn-Verspätungen
Flug-Annullierungen, Warnstreiks oder Zugverspätungen – die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat alle Hände voll zu tun, um betroffenen Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen. Im Vorjahr wurden 5.896 Schlichtungsanträge bei der apf gestellt, das ist eine Verdoppelung der Fälle im Vergleich zu 2021. In 4.264 Fällen wurden auch Verfahren eröffnet. Im Schnitt sind das zwölf Schlichtungen pro Tag.
„Wir vermitteln zwischen den Passagieren und den Unternehmen und fordern alle Kosten ein, die durch Annullierungen oder Verspätungen entstanden sind“, sagt apf-Chefin Maria-Theresia Röhsler. „Das Verfahren ist für die Passagiere immer kostenlos.“ Im Schnitt dauerte im Vorjahr ein Verfahren 31 Tage. Die Wiederaufnahme der Reisen nach der Covid-Pandemie habe im Sommer 2022 zu gröberen Problemen im Flugbereich und zu mehr Beschwerden geführt. Bei der Bahn hat der Streiktag im November einen Anstieg der Anträge verursacht. Insgesamt konnte die Agentur für Reisende 1,6 Millionen Euro Entschädigung lukrieren, das Gros (1,5 Millionen Euro) entfiel auf den Flugverkehr.
Verspätungen
„Wir hatten in einem sehr hohen Ausmaß Flug-Annullierungen, die zwei Drittel der Fälle ausmachten“, sagt Röhsler. Fast ein Drittel der Schlichtungsanträge entfiel auf Verspätungen. Dazu muss man wissen, dass man nur dann entschädigt wird, wenn die Verspätung länger als drei Stunden dauert. Insgesamt gab es in der Sparte Flugreisen 4.697 Beschwerden. 84 Prozent konnten positiv abgeschlossen werden. Im Schnitt wurden pro Reisendem 448 Euro Entschädigung erzielt.
Das Gros der Fälle betrifft die AUA, Wizz Air und Ryanair. In elf Prozent der Fälle konnten die Airlines „außergewöhnliche Umstände geltend machen“, die Verfahren wurden eingestellt. Bei schlechten Wetterverhältnissen, Landeverboten oder bei Streiks des Sicherheitspersonals auf einem Flughafen erhalten Reisende nämlich keine Entschädigungen, weil diese Umstände nicht im Einfluss der Airline stehen.
Im Bereich Bahn wurden 888 Schlichtungsverfahren abgeschlossen. In 98 Prozent der Fälle konnte eine Einigung erzielt werden. 95 Prozent der Beschwerden betrafen die ÖBB. In den meisten Fällen ging es um Rückerstattung des Ticketpreises; insbesondere bei den Tickets, die als PDF ausgedruckt wurden. Diese unterliegen eigentlich einem Erstattungsausschluss.
In der Regel konnte die Agentur mit den Bahnbetreibern eine Kulanzlösung erzielen. Röhsler: „Auch wenn man eine Jahreskarte vergessen hat und eine Strafe bekommt, kann die apf positiv vermitteln.“K. Möchel, D. Schreiber