Wirtschaft

Duchatczek: "Es geht für mich um alles"

Im Verhandlungssaal F des Wiener Arbeitsgerichts wird am Mittwoch die Luft zum Schneiden sein. Wolfgang Duchatczek, Ex-Vizegouverneur der Nationalbank, klagt seine Pension ein. Vorerst geht es um monatlich 3000 Euro ASVG-Pension, die seit Juli offen ist. Nach 37 Jahren in der OeNB war Duchatczek im Sommer rausgeworfen worden. Anlass war die Anklageerhebung wegen Untreue im Zuge der Korruptionsaffäre bei der Banktochter OeBS. Er bestreitet die Vorwürfe.

„Ich komme persönlich zum Prozess“, sagt Duchatczek zum KURIER. „Es geht für mich um alles, denn ohne Finanzmittel kann ich mich nicht verteidigen.“ Er habe die Pension ordnungsgemäß beantragt.

Die OeNB kontert, Duchatczek habe von sich aus alle Funktionen zurückgelegt und somit keinen Anspruch auf die Betriebspension (215.360 Euro jährlich) und auf die Abfertigung (307.650 Euro). Doch darum geht es im Verfahren noch gar nicht.

Richter Helge Eckert muss prüfen, ob das Arbeitsgericht überhaupt für diesen Fall zuständig ist. Die OeNB meint nämlich, Duchatczek war nicht Dienstnehmer, sondern nur Vorstand. Damit wäre aber das Handelsgericht zuständig. Dessen Anwalt Herwig Hauser entgegnet, dass das Dienstverhältnis während der Vorstandsfunktion bloß ruhte.

Die OeNB beantragte auch, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens zu unterbrechen. Das könnte Jahre dauern. „Als Erstes muss die Zuständigkeit des Gerichts geklärt werden. Vorstände gehören nicht zum Arbeitsgericht“, sagt Walter Schober vom Wiener Arbeitsgericht zum KURIER. „Und eine Verfahrensunterbrechung sollte laut Oberlandesgericht in Arbeitnehmer-Fällen tunlichst vermieden werden, weil diese auf das Geld angewiesen sind.“