Wirtschaft

Ex-Notenbanker kassieren bis zu 32.000 Euro im Monat

Die Summen, um die es vor Gericht geht, nehmen sich auf den ersten Blick bescheiden aus: Knapp 1400 Pensionisten und aktive Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) klagen – wie der KURIER berichtete – vor dem Arbeits- und Sozialgericht gegen den seit Anfang 2013 per Gesetz verordneten Pensionssicherungsbeitrag von 3,3 Prozent. Nicht wirklich bescheiden sind die Pensionen der ehemaligen Notenbanker: Die Luxuspensionen der bestbezahlten Alt-Banker reichen – hat das Magazin Format errechnet – von 23.800 bis 31.900 Euro. Im Monat. Zum Vergleich: Die höchste ASVG-Pension macht rund 3030 Euro aus.

Die Höchstpension von fast 32.000 Euro steht laut Format dem ehemaligen OeNB-Präsidenten Adolf Wala zu, dicht gefolgt von Ex-Vizepräsident Heinz Kienzl mit 30.150 Euro. Der „Ärmste“ der zehn Top-Pensionisten ist mit gut 18.500 Euro der ehemalige Direktor-Stellvertreter der Bankabteilung, Herbert Danzinger. Errechnet hat das Magazin die Pensionen aus dem Sicherungsbeitrag, der in der Klagsschrift für jeden Kläger penibel ausgewiesen ist.

Die OeNB selbst will die Höhe der Luxuspensionen weder dementieren noch bestätigen. Banksprecher Christian Gutlederer betont aber, dass das alte Pensionssystem seit 1998 durch ein an die ASVG-Regelung angelehntes System plus Pensionskasse abgelöst wurde. 1997 wurde auch die Gehaltspyramide angepasst, das Einkommen des Gouverneurs der mittlerweile 100-prozentig staatlichen Nationalbank ist mit der Höhe des Kanzlergehalts gedeckelt.

Eigenes Pensionssystem

Die OeNB hat ein eigenes Pensionssystem, die Mitarbeiter zahlten im Gegensatz zu allen anderen Systemen bis in die 1990er-Jahre keine Beiträge ein. Dafür konnten sie nach 35 Dienstjahren mit 55 Jahren und 85 bzw. nach einer Reform mit 80 Prozent des Letztbezugs in Pension gehen. Gutlederer: „Die Pension war damals praktisch ein Gehaltsbestandteil.“

Finanziert wird dies aus einem eigenen Fonds. Darin lagen Ende 2012 rund 1,87 Milliarden Euro. Die Pensionen für 2012 in Höhe von knapp 114 Millionen € wurden zur Gänze aus den Zinserträgen des Fonds berappt.

Aus dem Koalitionsverhandlerteam ist zu vernehmen, dass man so hohe Pensionen abschaffen werde – auch rückwirkend – und wenn notwendig mit Zwei-Drittel-(Verfassungs-)Mehrheit im Parlament.

Kein Politiker kann behaupten, nichts gewusst zu haben. Seit Jahren kritisieren die Medien die Luxusrenten der Notenbanker. Zur Veranschaulichung der Dimensionen: Mehr als 1,8 Milliarden Euro hat die Bank für die Finanzierung von 1500 Alt-Pensionären und Anwärtern rückgestellt. Der Zuschuss des Staates für die Pensionen von 2,4 Millionen ASVG-Versicherten beläuft sich auf 6,8 Milliarden Euro.

Die goldenen Nationalbank-Pensionen sind durch Einzelverträge einzementiert und der Betriebsrat klagt jetzt auch noch gegen den ohnehin mickrigen Solidarbeitrag. Freiwillig geben die Privilegienritter keinen Cent her. Die Verantwortlichen, die derart skandalöse Verträge überhaupt ermöglichten, sind selbst schon lange im – nicht – wohlverdienten Ruhestand. Die Verträge kann nur die Politik durch eine verfassungsrechtlich abgesicherte Gesetzesänderung knacken.

Die Nationalbank ist zwar die Spitze, aber kein Einzelfall für Unternehmen im öffentlichen Einflussbereich. Auch die alte Garde in der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer – beide Institutionen leben von den Beiträgen ihrer Zwangs-Mitglieder – hat Pensionen, von denen die Normalbürger nur träumen können. Ebenso die großteils öffentliche Stromwirtschaft.

Mitarbeiter, die im Gegensatz zu den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft ohnehin nie um ihren Job zittern mussten, werden dafür auch noch mit fetten Renten belohnt. Mit Fairness und Gerechtigkeit hat das überhaupt nichts mehr zu tun. Der Normalbürger muss sich mit einer Durchschnittspension von 1150 Euro zufrieden geben, Tendenz sinkend. Er wird die Diskussionen über Pensionsreformen nicht verstehen, solange die Politik die öffentlichen Luxus-Renten, die er als Steuerzahler finanzieren muss, nicht anrührt.