Wirtschaft

Ex-Banker Platzer: Ich bekenne mich nicht schuldig

Knapp sechs Jahre nach der staatlichen Rettung der Kommunalkredit (KA), einer Spezialbank zur Finanzierung von Gemeinden, beginnt das strafrechtliche Nachspiel. Ab Mittwoch müssen sich Ex-Kommunalkredit-Chef Reinhard Platzer, sein früherer Co-Vorstand Leopold F., und zwei Ex-Prokuristen wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung vor Gericht verantworten. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Sie bestreiten die Vorwürfe.

Laut der 103 Seiten starken Anklage von Oberstaatsanwältin Beatrix Winkler soll das Quartett verlustträchtige Wertpapiere (Lehman-Bonds) an die "überschuldete und beinahe zahlungsunfähige Sondergesellschaft "Cora KG" verkauft haben, um eine Bilanzierung der eingetretenen Marktwert-Verluste in den Bilanz der Bank zu vermeiden. Bei dieser fragwürdigen Konstruktion wurden zwei deutsche Banken zwischengeschaltet, die die Kredite für die Auslagerung der "faulen Papiere" zur Verfügung stellten. Doch das ist laut Winkler nur die halbe Wahrheit: Die deutschen Banken borgten sich das Geld für die Kredite "in der selben Höhe" wiederum bei der Kommunalkredit aus. Unter dem Strich soll der KA ein einstelliger Millionenbetrag Schaden entstanden sein. "Fest steht, dass die Kommunalkredit durch die Transaktion um 5,75 Millionen Euro ärmer wurde", behauptet die Anklägerin. Zugleich wird den Verdächtigen angelastet, dass sie die Kredite den deutschen Banken zu billig gewährten, sprich die Verzinsung nicht marktüblich war. Auch sollen durch die Nicht-Konsolidierung der Cora KG der Gesamtverlust der Bank zu niedrig ausgewiesen und der Aufsichtsrat und die Öffentlichkeit falsch informiert worden sein.

Vorwürfe bestritten

"Ich werde mich nicht schuldig bekennen", sagt Ex-Kommunalkredit-Chef Platzer zum KURIER. "Es ist nichts dran an dem, was uns vorworfen wird. Das waren damals marktübliche Transaktionen." Nachsatz: "Wir werden auch nachweisen können, dass wir darüber breit informiert haben." Auch seien im Gutachten des Sachverständigen der Staatsanwaltschaft "einige wesentliche Fakten nicht berücksichtigt worden". Dagegen hat sich Platzer mit zwei Privatgutachten gewappnet.