Wirtschaft

Reformplan der EU für die Ökostrom-Förderung

Die EU-Kommission drängt auf eine umfassende Reform der Ökostrom-Förderung. Es geht dabei um neue Regeln für Beihilfen. Angesichts steigender Marktanteile und sinkender Kosten der erneuerbaren Energien sei es an der Zeit, zu „marktfreundlicheren Förderungen“ überzugehen, heißt es. Auch sollen die Preissteigerungen, zu denen die bisherigen Fördersysteme geführt haben, eingebremst werden.

Laut dem deutschen Nachrichtenmagazin Der Spiegel soll es künftig keine fixen Einspeisetarife mehr geben, wie sie in Deutschland und Österreich üblich sind.

Kritik am Fördermodell auch in Österreich

Auch in Österreich wächst die Kritik am Fördermodell. Es sorgt über fixe Einspeisetarife für sichere Renditen bei den Betreibern der Anlagen und höhere Kosten für die Haushalte. Sowohl E-Control-Vorstand Martin Graf als auch die Energie-Expertin der Arbeiterkammer, Dorothea Herzele, halten fixe Einspeisetarife für verzichtbar. Beide wollen die Umstellung auf eine einmalige Investitionsförderung. Für Strom aus erneuerbaren Energieträgern sollten künftig Marktpreise gelten.

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Hohe Förderung

Derzeit werden hohe Kosten mit hoher Förderung belohnt. Deshalb ist der Einspeisetarif für Fotovoltaik und kleine Biomassekraftwerke deutlich höher als etwa für Windkraft. Am billigsten ist Strom aus Kleinwasserkraftwerken gefolgt von Strom aus Windkraft.

Ein weiteres Beispiel für die absurden Konsequenzen des Fördersystems ist die Berechnung der Ökostrom-Zulage. Je niedriger die Großhandelspreise für Strom, desto höher die Zulage für die Haushalte.

Steigende Zulagen

Denn die Ökostrom-Zulage ist die Differenz zwischen den garantierten Einspeisetarifen für erneuerbare Energien und dem Marktpreis. Wenn der Großhandelspreis für Strom sinkt, wird die Differenz zu den Einspeisetarifen größer und die Ökostrom-Zulage steigt.

Derzeit zahlt ein Durchschnittshaushalt jährlich 65 Euro (inklusive Umsatzsteuer). 2014 steigt die Ökostrom-Zulage wegen der gesunkenen Großhandelspreise für Strom auf 83 Euro.

Das bestehende Fördersystem ist auch ökologisch zweifelhaft. Erneuerbare Energieträger ohne CO2-Emissionen wie Windenergie bekommen zwölf Jahre lang die garantierten Einspeisetarife ausbezahlt. Für erneuerbare Energieträger mit CO2-Emissionen wie Biomassekraftwerke läuft die Garantie fünfzehn Jahre.

Die Kommission legt sich wegen des deutschen Fördermodells nun mit der Regierung in Berlin an: Sie stellt die milliardenschweren Ökostrom-Rabatte für die Industrie infrage.

EU startet Verfahren

Am Mittwoch wurde ein Verfahren gegen Deutschland wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet. Woran sich Brüssel stößt: Teile der Industrie bekommen bei der deutschen Ökostrom-Zulage Rabatte, um billiger produzieren zu können. Brüssel könnte verlangen, dass die gewährten Rabatte von den Unternehmen zurückgefordert werden. Von diesen Nachzahlungen würden die übrigen Stromzahler profitieren, die derzeit den Industrie-Rabatt mitzahlen.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden für jede Kilowattstunde Strom aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen auf 20 Jahre garantierte Vergütungen festgelegt. Die Höhe ist abhängig vom Anschlussdatum.

Die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG-(Ökostrom)-Umlage.

Auch weil über die Umlage umfassende Industrierabatte zu zahlen sind, treibt dies die Strompreise. Wurden 2009 erst 5,27 Mrd. Euro über die Umlage auf die Strompreise aufgeschlagen, sind es nun 20,3 Mrd. Euro.

Davon tragen laut Branchenverband BDEW Haushalte 7,2 Mrd. Euro, die Industrie 6,1 Mrd. Euro, den Rest entfällt auf öffentliche Einrichtungen, Handel, Verkehr und auf das Dienstleistungsgewerbe. 2014 wird der Umlagebetrag auf 23,5 Mrd. Euro steigen - pro kWh werden 6,24 Cent für Haushalte und kleine Unternehmen fällig.

Unternehmen mit einem besonders hohen Verbrauch zahlen weit weniger, die Mindestumlage beträgt 0,05 Cent je Kilowattstunde. Die gesamten Nachlässen könnten 2014 rund 5 Mrd. Euro betragen.