EU-Agrarreform: Verluste für viele Großbetriebe
Die Reform der Europäischen Agrarpolitik geht in die Endphase: In Marathon-Verhandlungen Montag und Dienstag (zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe liefen die Gespräche noch) näherten sich die Landwirtschaftsminister einer finalen Einigung an. Am Mittwoch sollen die Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission abgeschlossen werden.
Als Knackpunkt in den Verhandlungen erweist sich die Marktordnung für Wein, Milch und Zucker. Das EU-Parlament fordert Mitbestimmungsrechte – die Minister sind skeptisch. „Hier habe ich meine Bedenken“, sagt Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, „dass es zu einer alten Planwirtschaft kommt, dass wir wieder Butterberge und Milchseen bekommen.“ ÖVP-Mandatarin Elisabeth Köstinger lässt dieses Argument nur eingeschränkt gelten: „In den 1980er-Jahren hatten wir eine Überproduktion. Heute haben wir in manchen Bereichen eine Unterversorgung.“
Das Parlament will mitreden, wenn es etwa einen Preisverfall bei den Milchpreisen gibt. Generell wollen die Abgeordneten „stärker in Richtung Sicherheitsnetz gehen“, sagt Köstinger in Bezug auf Zahlungen, die von der Produktion abhängen.
Doch einige Mitgliedsstaaten fordern, dass die Subventionen weniger stark an die Produktion gekoppelt sein sollen. Deutschland und Großbritannien fördern bereits ausschließlich nach Fläche, auch Österreich macht dies zum Großteil. Das neue Fördersystem für die Jahre 2014 bis 2020 würde vor allem Großbetrieben Verluste bescheren – diese sollen auf maximal 30 Prozent beschränkt werden.
Offen ist noch das umstrittene „Capping“, die Deckelung der Förderungen. Parlament und Kommission fordern, dass kein Landwirt mehr als 300.000 Euro bekommen soll; die Staaten wollen, dass es jedem Land überlassen bleibt, diese Grenze festzulegen.
Einigung auf Greening
Geeinigt haben sich die Minister beim sogenannten Greening: Auch Gelder aus der „zweiten Säule“, der ländlichen Entwicklung, sollen zu 30 Prozent an Umweltmaßnahmen gebunden sein. Bisher war schon fix, dass dies für 30 Prozent der Gelder aus der „ersten Säule“, den Direktzahlungen, gelten soll.