Wirtschaft

Ermittler beklagen Hürden bei Kontoöffnungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat alle Hände voll zu tun. 21 Staatsanwälte ermitteln derzeit in 165 Verfahren gegen rund tausend Personen – u. a. in den Fällen Begas, BUWOG, Kommunalkredit und in der Salzburger Spekulationsaffäre.

„In fast allen Verfahren müssen Zahlungsflüsse nachvollzogen werden, wobei Verschleierungstaktiken eine große Rolle spielen“, sagte Ilse-Maria Vrabl-Sanda, Chefin der WKStA, am Montagabend bei einer Podiumsdiskussion von Transparency International in der Wiener Wirtschaftsuniversität. Nicht nur die „besondere Geheimhaltung“ in Steuerparadiesen bereitet den Ermittlern Probleme, auch im Inland gibt es Hürden. „In Österreich dauert eine Kontoanfrage bestenfalls drei bis acht Wochen, im schlimmsten Fall Jahre“, sagte sie. „In Deutschland ist es besser, weil es ein zentrales Kontenregister gibt.“ Dort bekommt man laut Vrabl-Sanda per Mausklick die Daten. Auch in sechs weiteren EU-Ländern, darunter in Frankreich und Italien, gibt es zentrale Konto-Dateien bei den Behörden.

Hierzulande muss zuerst eine Kontoanforderung an die fünf Bankenverbände geschickt werden, die dann ihre 800 Mitglieder verständigen.

„Wenn wir die Kontoverbindung haben und Unterlagen wollen, brauchen wir eine weitere gerichtliche Anordnung“, erläuterte sie. Aber nicht nur der verdächtige Kontoinhaber, sondern auch der Bankenverband und die betroffene Bank kann die Öffnung beeinspruchen. „Bei einer an strenge Regeln geknüpften Telefonüberwachung muss der Telekom-Betreiber die Anordnung des Gerichts durchführen und hat kein Rechtsmittel“, hält Vrabl-Sanda dagegen. Sie meint, ein Kontenregister könnte man bei der Nationalbank ansiedeln.