Deutschland verordnet Energiesparen: Nur noch 19 Grad im Büro
Von Martin Meyrath
In Deutschland sind mit 1. September staatliche Vorgaben zum Energiesparen in Kraft getreten. Sie sollen wegen der angespannten Versorgungslage den Verbrauch drücken. Das sei „eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“, wie es im Text der entsprechenden Verordnung heißt.
In öffentlichen Gebäuden soll maximal bis zur Temperatur von 19 Grad geheizt werden. Bisher galt dort eine Temperaturempfehlung von 20 Grad. Dort wo körperlich leichte Tätigkeiten nicht im Sitzen, sondern „überwiegend im Stehen oder Gehen“ erledigt werden, soll die Temperatur maximal 18 Grad betragen. Bei mittelschweren Tätigkeiten müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit 16 Grad begnügen, bei körperlich schwerer Arbeit sogar mit 12 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers werden nicht mehr beheizt, sofern das nicht aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
In der Privatwirtschaft gibt es zwar keine Höchsttemperaturen, aber die bisher vorgeschriebenen Mindestwerte werden gesenkt, sodass sich Arbeitgeber dem Beispiel dem öffentlichen Sektor anschließen können.
Lichter aus
Geschäften, in denen geheizt wird, wird verboten, die Türen geöffnet zu halten. Außerdem soll bei der Beleuchtung gespart werden. Dient sie nur ästhetischen oder repräsentativen Zwecken, soll darauf verzichtet werden. Reklamen und Werbetafeln sollen maximal für sechs Stunden vom Nachmittag (16 Uhr) bis in den Abend (22 Uhr) beleuchtet sein, danach müssen sie abgeschaltet bleiben.
Und auch für die Haushalte gibt es Vorgaben: Private Pools dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Energieversorger und Immobilienverwalter müssen die Nutzer über Kosten, Verbrauch und Einsparpotenziale informieren.
„Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus“, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Um den ganz großen Wurf scheint es sich nicht zu handeln: Zwei bis zweieinhalb Prozent des landesweiten Verbrauchs sollen dadurch eingespart werden.
Die deutschen Maßnahmen im Überblick:
- Für öffentliche Gebäude gilt:
- Durchgangsbereiche werden nicht mehr geheizt
- Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt
- Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden
- Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet.
- Für den privaten Bereich bzw.Gewerbe gilt:
- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
- Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
- Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet
- Ladentüren oder sonstige "Eingangssysteme" zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen
Schweizer Noftfallpläne: Wohnräume nur noch bis 19 Grad erwärmen
Auch in der Schweiz sind die Notfallpläne mittlerweile schon konkreter. Dort hat sich Wirtschaftsminister Guy Parmelin durchgesetzt - auch Private sollen, wenn das Gas knapp wird, einen Beitrag leisten, wie die NZZ berichtete. Konkret haben Fachleute aus seinem Ministerium zwei Verordnungen verfasst, die der Bundesrat jetzt zur Kenntnis genommen und zur Konsultation geschickt hat. Demnach dürfen Wohnräume, die mit Gas oder Fernwärme (wenn mit Gas betrieben) geheizt werden, nur mehr auf maximal 19 Grad erwärmt werden.
Warmwasser auf Gas-Basis darf maximal auf 60 Grad aufgeheizt werden. Spitäler, Praxen sowie Alters- und Pflegeheime wären von dieser Regelung ausgenommen. Um das im Ernstfall durchzusetzen, will Parmelin den Kantonen und damit der Polizei offenbar die Aufgabe übertragen, das auch zu kontrollieren, heißt es in der NZZ.
Österreich kündigt Kampagne an
Aber immerhin. In Österreich zeichnet sich derlei noch nicht ab. Das Klimaschutzministerium von Leonore Gewessler (Grüne) hat für den Herbst eine Energiesparkampagne angekündigt. Die Einsparungen sollen also freiwillig erfolgen.
Auch auf die Gas-Lenkungsverordnung, die zu einem niedrigeren Verbrauch insbesondere in energieintensiven Bereichen der Wirtschaft führen sollte, wird noch gewartet. Die Opposition hat dem Entwurf der Regierung zuletzt die Zustimmung verweigert und verlangt Änderungen. Unter anderem gab es dabei Kritik an den Unterstützungsleistungen für Energiekonzerne.
Dadurch verzögert sich auch die Reaktivierung des Kraftwerks Mellach mit Kohle statt Gas bis etwa April – also nach der Heizsaison.