Wirtschaft

Cum-Ex-Betrug: Finanzministerium konnte 38,35 Millionen Euro Schaden verhindern

Der Schaden durch dubiose „Cum-Ex“-Steuergeschäfte ist offenbar deutlich höher als bisher angenommen. Betroffen sind neben Deutschland mindestens zehn weitere europäische Länder. Das haben laut NDR Untersuchungen des Recherchezentrums „Correctiv“ ergeben, an denen unter anderem das ARD-Magazin „Panorama“, die Wochenzeitung „Die Zeit“ und „Zeit Online“ beteiligt waren. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 55,2 Milliarden Euro.

"Ich kann nur wiederholen, dass bisher noch kein Schaden in einem konkreten Fall evident ist", teilt Johannes Pasquali vom Wiener Finanzministerium dem KURIER mit. Er verweist dabei auf eine parlamentarische Anfragebeantwortung des Finanzministers.

"Dadurch, dass bei Aufkommen des Verdachts von Betrugsversuchen die Auszahlungen gestoppt wurden, die Risiko-Anträge genau geprüft und dabei auch Auszahlungen ungerechtfertigter Erstattungen in Höhe von  38,35 Mio.Euro verhindert wurden und es in weiteren Fällen zu Aufrollungen gekommen ist, ist bisher kein Schaden evident", teilte Finanzminister Hartwig Löger in der Anfragebeantwortung an Bruno Rossmann (Liste Pilz) am 20. September 2018 mit.

Im Mittelpunkt der umstrittenen Aktien-Geschäfte, auch Cum-Ex-Betrug genannt, schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. "Diese ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Die Finanzämter erstatteten mehr Steuern als sie zuvor eingenommen hatten. 2012 wurde das Steuerschlupfloch in Deutschland geschlossen", heißt es laut deutscher Presseagentur dpa.

Zurück nach Österreich. "Das Finanzministerium hat bereits vor einigen Jahren begonnen zu erheben, wie andere Staaten mit der Cum-Ex-Problematik umgehen. Besonderes Augenmerk wurde dabei naturgemäß auf die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland gelegt, insbesondere auf die vom Rechnungshof angesprochene Regelung zur Mindesthaltedauer", so Löger weiter."Das Finanzministerium steht auch im Kontakt mit den zuständigen Steuerexperten aus der deutschen Finanzverwaltung und holt  regelmäßig Informationen über die Erfahrungen mit der neuen Rechtslage in Deutschland ein. Wie gegenüber dem RH bekanntgegeben, ist darauf hinzuweisen, dass  – im Gegensatz zur früheren Rechtslage in Deutschland - die Rechtslage in Österreich eine mehrfache Erstattung derselben  Kapitalertragsteuer unbestrittener Weise nicht zulässt." Nachsatz: "Als Betrugsversuche in Zusammenhang mit cum-ex-Geschäften bekannt wurden, wurden auch Anträge aus diesen Staaten vom Auszahlungsstopp erfasst, während dessen 8000 Ergänzungsersuchen zur Beantwortung durch die Antragsteller versendet wurden." Nach Einlangen der Antworten wurden die Auszahlungen von Erstattungen in unverdächtigen Fällen fortgesetzt.