Wirtschaft

Coronakrise: Lehrabschlussprüfungen ab 4. Mai möglich

Für Lehrlinge, die wegen der Coronakrise um ihre Lehrabschlussprüfung und daher um einen höheren Lohn umgefallen sind, soll es eine finanzielle Entschädigung vom Staat geben.  "Mein Ziel ist ganz klar, hier einen Sondertopf einzurichten, dass kein Lehrling einen Schaden nimmt, nur deshalb weil seine Lehrabschlussprüfung verschoben worden ist", sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Samstag im Ö1-Morgenjournal.

Die Ministerin rechnet mit Kosten in der Höhe von einigen Millionen Euro. Laut Wirtschaftskammer befinden sich derzeit 105.000 Lehrlinge in Ausbildung, ein knappes Drittel im Abschlussjahr. Weil seit dem 16. März keine Prüfungen abgehalten wurden, gebe es bereits einen Rückstau von etwa 7.300 Prüfungen.

Jene Lehrlinge, die sich vor der Coronakrise zu einer Lehrabschlussprüfung angemeldet haben, könnten diese ab dem 4. Mai ablegen. Für alle anderen gilt der 11. Mai als frühester Termin. Ab 20. April würden die Einladungen für die Prüfungen versandt.

Hygiene-Vorschriften

Die Prüfungen werden allerdings unter speziellen Hygienevorschriften stattfinden. Schramböck: "Da gibt es natürlich die Pflicht, Mund- und Nasenschutz zu tragen, den Abstand einzuhalten." Und bei den praktischen Prüfungen würden die Bedingungen "genau ausgearbeitet". Ab 4. Mai sollen laut Wirtschaftskammer (WKO) auch die Meisterprüfungen schrittweise wieder aufgenommen werden.

Die Einladungen zu den Prüfungen könnten bereits ab dem 20. April erfolgen, ergänzt die WKO in einer Aussendung. Bereits vorliegende Prüfungsanmeldungen bleiben aufrecht und werden ab 4. Mai stattfinden. Neue Prüfungsanmeldungen seien jederzeit uneingeschränkt möglich, die Prüfungen finden dann ab 11. Mai statt. Der theoretische Teil könne auch im Sommer problemlos abgeschlossen werden, da die Lehrlinge über die Berufsschule intensiv Unterrichtseinheiten mittels Distance-Learning erhalten haben.

Rücksicht auf Corona-Krise

Zudem hält die WKO fest, dass bei Lehrabschlussprüfungen – im Rahmen der Prüfungsordnung - auf die besondere Situation  im Zusammenhang mit der Corona-Krise Rücksicht genommen wird und es aufgrund von allfälligen Einschränkungen bei der Ausbildung in den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben keine Nachteile geben wird.