Commerzialbank: Neue Anzeige sieht möglichen Amtsgewalt-Missbrauch
In der Causa Commerzialbank Mattersburg gibt es bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eine neue anonyme Anzeige wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (Paragraf 302 StGB). Es geht um die Bestellung der TPA als Revisor jener Genossenschaft, die die Mehrheit an der mittlerweile geschlossenen und pleitegegangenen Skandalbank hielt.
Der Genossenschaftsrevisor habe sich selbst als Abschlussprüfer der Commerzialbank geprüft, was einen Interessenskonflikt darstelle, der rechtlich nicht vertretbar sei, heißt es in der Anzeige, die der APA am Sonntag vorlag. Die burgenländische Landesregierung (bzw. das zuständige Mitglied und handelnde Beamten) wäre verpflichtet gewesen, einerseits vor Bestellung der TPA die Unabhängigkeit des Revisors zu prüfen, wird implementiert. Die selbe juristische Person könne nicht Bank und Genossenschaft prüfen. Neben des Interessenskonflikts "gilt das daraus resultierende Ausschalten einer kompletten Prüfungsebene als rechtlich unvertretbar".
Der Anzeiger unterstellt eine Wissentlichkeit bei der georteten Gesetzwidrigkeit, denn den Organen und Beamten der Gebietskörperschaft sei Gesetzeskenntnis zu unterstellen. Die burgenländische Landesregierung fungierte als Revisionsverband. Die TPA (ab 2007) bzw. zuvor ein Mitgründer der TPA fungierten als Genossenschaftsrevisor der Kreditgenossenschaft, die 89,36 Prozent an der Commerzialbank Mattersburg Burgenland hielt.
Als "auffallend" bezeichnet der Anzeiger "die Jahre 2007 (Bestellung der TPA) und 2015 (Information über die 'Aufgabe der Revisionsverbandstätigkeit), zumal im Jahr 2015 die Finanzmarktaufsicht eine Anzeige wegen eines Untreueverdachts gegen die Commerzialbank erstattet hat, wobei sich der Verdacht bloß aufgrund der angeblich fehlenden Schädigungsabsicht nicht bestätigte. Die Anzeige erfolgte wegen des Vorwurfs, dass die Commerzialbank von 2007 bis 2014 Zinsen für die Partizipationskapital-Scheinkonstruktion bezahlt hätte."
1994 beschloss die burgenländische Landesregierung die Übernahme der Revision der Kreditgenossenschaft. Der spätere TPA-Mitgründer wurde mit der Durchführung der Revision beauftragt. Nun gehörten alle seit damals mit der Revision bzw. Revisorbestellung befassten Beamten und Organe ausgeforscht und ihre im Zusammenhang ausgeführten Amtshandlungen geprüft, meint der Anzeiger.