Wirtschaft

Causa Schlecker: Anklage gegen sechs Personen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen sechs Beschuldigte - gegen Ex-Firmenboss Anton Schlecker, seine Frau Christa und die beiden Kinder Meike und Lars sowie zwei Wirtschaftsprüfer - Anklage bei der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Stuttgart erhoben. Die Anklagebehörde verdächtigt die sechs Personen folgender Straftaten: Untreue, Bankrott, besonders schwerer Fall des Bankrotts, unrichtige Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, Verletzung der Berichtspflicht und falsche Versicherung an Eides statt. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe bestritten. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Sie muss erst vom Landgericht zugelassen werden.

Anfang 2012 war der Drogerie-Konzern Schlecker mit 36.000 Mitarbeitern in die Pleite geschlittert. In Österreich wurden rund 3500 Mitarbeiter in 947 Filialen beschäftigt. Zu seinen Hochzeiten im Jahr 2088 betrieb der Ulmer Unternehmer europaweit mehr als 14.000 Filialen mit rund 50.000 Mitarbeitern und erwirtschaftete angeblich einen Jahresumsatz von mehr als sieben Milliarden Euro.

Starker Tobak

„Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeschuldigten Anton Schlecker vor, in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens in insgesamt 36 Fällen Vermögenswerte beiseite geschafft und dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben“, heißt es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Stuttgart. „Darüber hinaus soll er hinsichtlich der Geschäftsjahre 2009 und 2010 die Verhältnisse seines Unternehmens im Jahresabschluss bzw. die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss unrichtig wiedergegeben haben und in einem Fall vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht und diese an Eides Statt versichert haben.“ Nachsatz: „Seine Ehefrau Christa und seine beiden Kinder Meike und Lars sollen dem Hauptangeschuldigten in mehreren Fällen dabei geholfen haben, dem Unternehmen Vermögenswerte zu entziehen.“

Gewinnausschüttung für Kinder

Den Kindern wird darüber hinaus vorgeworfen, so die Anklagebehörde, "als faktische Geschäftsführer eines Logistikunternehmens angeblich in Pöchlarn in Niederösterreich dieses um mehrere Millionen Euro geschädigt zu haben". Sie haben sich einen Betrag als angeblichen Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2011 ausschütten lassen, obwohl das Unternehmen, wie sie angeblich wussten, in diesem Geschäftsjahr nur Verluste erwirtschaftet hatte und bereits überschuldet gewesen sein soll.

Beraterhonorar für die Mutter

Außerdem sollen die Kinder es als faktische Geschäftsführer dieses Logistikunternehmens bewusst pflichtwidrig unterlassen haben, zeitgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen. Auch sollen sie zwei Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 52.000 Euro vom Geschäftskonto des Logistikunternehmens auf ein Privatkonto ihrer Mutter veranlasst haben, so die Justizbehörde. Begründung: Beraterleistungen. Laut Anklagebehörde sollen sie aber gewusst haben, dass diese Dienstleistungen tatsächlich nicht erbracht worden sind.

Auch für ein weiteres Unternehmen, deren faktische Geschäftsführer die beiden Kinder waren, sollen sie zwei unberechtigte Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 19.000 Euro vom Geschäftskonto des Unternehmens auf das Privatkonto ihrer Mutter veranlasst haben, obwohl sie angeblich von der drohenden Zahlungsunfähigkeit gewusst haben.

"Blinde Wirtschaftsprüfer"

"Die beiden beschuldigten Wirtschaftsprüfer waren mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Einzelunternehmens des Hauptangeschuldigten im Geschäftsjahr 2009 bzw. des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 beauftragt", heißt es dazu von Staatsanwaltschaft Stuttgart. "Ihnen wird zur Last gelegt, im Rahmen dieser Prüfung die falsche Bilanzierung durch den Hauptangeschuldigten zwar erkannt, dessen ungeachtet aber in beiden Fällen attestiert zu haben, dass ihre Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprächen."