Causa Hypo Alpa Adria: Kulterer, Striedinger, Gabriel freigesprochen
Die rechtliche Vergangenheitsbewältigung rund um die frühere Kärntner Skandalbank Hype Alpe Adria, heute Heta, ist im Großen und Ganzen abgeschlossen. Jetzt hat der 15. Senat des Obersten Gerichtshof (OGH) unter Vorsitz von Kurt Kirchbacher im Fall der Balkan-Kreditprojekte „Hilltop“ und „Blok 67“ einen weiteren Schlussstrich gezogen.
Der OGH hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zurückgewiesen und hat die Ex-Banker Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, den Steuerberater Hermann Gabriel und drei Kroaten rechtskräftig freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte in einer neuen 66 Seiten starken Anklage Kulterer & Co. Untreue im Zusammenhang mit der Kreditvergabe für die Balkan-Projekte „Hilltop“ und „Blok 67“ vorgeworfen. Das hat sich nun in Luft aufgelöst.
Schon das Erstgericht hatte die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Kreditbewilligung bejaht, schreibt der OGH. Es gab auch keine Veranlassung dem vom Sachverständigen seinerzeit angegeben Wert der Liegenschaft (Hilltop) anzuzweifeln.
So haben die Erstrichter „keineswegs den Grundsätzen logischen Denkens oder grundlegenden Erfahrungswerten widersprechende Gründe dafür angegeben, weshalb die seinerzeit handelnden Personen von einem am Ende für alle Beteiligten gewinnbringendem Geschäft ausgegangen sind“, stellt das Höchstgericht fest.
Auch beim Projekt „Blok 67“ basierten die Wertangaben auf empirisch mängelfreien Schätzgutachten eines namhaften Immobilienbewerters. Außerdem habe das Erstgericht keine Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen, sondern die Staatsanwaltschaft andere Schlüsse als die Erstrichter aus den Beweismitteln gezogen.
K. Möchel, D. Schreiber