Wirtschaft

Causa Grasser: Finanzermittler legten weiteren Abschlussbericht vor

Das rechtliche Match zwischen der Finanzstrafbehörde und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser geht in die Schlussrunde. Die Ermittler, die Grasser verdächtigen, fünf Millionen Euro Steuern mithilfe von Briefkastenfirmen hinterzogen zu haben, legten am 11. März einen zweiten, ergänzenden Abschlussbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft vor – als Antwort auf Grassers massive Einwände gegen ihre Ermittlungsergebnisse.

Und die Finanzer bleiben dabei: Grasser habe die Gründung von vier Offshore-Firmen (Liechtenstein, Zypern, Panama) nicht offengelegt; auch nicht die "Kapitalrückflüsse an ihn durch die Finanzierung seiner persönlichen Immobilienprojekte" und die Höhe der Vertriebsprovision aus seiner Tätigkeit für die Meinl-Gruppe (Meinl International Power, MIP). Auch wenn "zahlreiche sinnlose Briefkasten- und Tarnfirmen" zwischengeschaltet wurden, heißt es im Bericht sinngemäß, sei Grasser persönlich der steuerliche Empfänger der Einkünfte. Er habe nicht nur MIP-Wertpapiere vermittelt, sondern sei als Werbeträger und "Zugpferd" von Meinl engagiert worden: "Die Kaufentscheidung der Investoren hing wesentlich von der Person Grasser und der durch ihn vermittelten Botschaften ab." Somit handle es sich um "eine höchstpersönliche Leistung", die von ihm zu versteuern sei.

Einstellung gefordert

Am 7. April brachten Grassers Steuerberater Thomas Keppert und sein Anwalt Manfred Ainedter eine Gegendarstellung ein. Tenor: Die Finanz stelle unrichtige Behauptungen auf. "Die Offenlegung des Firmenkonstrukts sei "nicht unvollständig" gewesen. Sollte es anders sein, sei der frühere Steuerberater Deloitte dafür verantwortlich. Auch seien die MIP-Provisionen aus dem Vertriebsvertrag zwischen Meinl Bank Antigua und (Grassers) Offshore-Firma Silverwater "keine höchstpersönlichen Erträge". "Die Finanzbehörde qualifiziert die MIP-Provisionen, die der Meinl Bank zugeflossen sind, ja auch nicht als persönliche Einkünfte von Julius Meinl, obwohl der im Zuge des MIP-Börsengangs seine Kontakte zu vielen namhaften Investoren einbrachte", heißt in dem Schriftsatz. "Unseres Erachtens kann das Verfahren nur eingestellt werden."

Laut Staatsanwaltschaft fehlen derzeit noch Unterlagen, um über eine Anklage oder Einstellung entscheiden zu können.