Wirtschaft

Razzia bei früherem Novomatic-Chef Wohlfahrt

In die Ermittlungen um mutmaßliche Bestechungszahlungen rund um den Glücksspielkonzern Novomatic kommt Bewegung. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist vor wenigen Tagen zu einer Razzia ausgerückt.

"Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir in mehreren Geschäftsräumlichkeiten und an Privatadressen Hausdurchsuchungen durchgeführt haben", bestätigt Oberstaatsanwalt Thomas Haslwanter dem KURIER. Der "Faktenkomplex Novomatic" betreffe drei Personen. "Es geht um den Verdacht der Untreue, der Bestechung und der Geschenkannahme durch Beamte", so Haslwanter weiter.

Laut einem Vorabbericht des Wirtschaftsmagazins Format soll sich der Verdacht um mutmaßliche "Bestechungszahlung an Karl-Heinz Grasser" für dessen Unterstützung bei der Liberalisierung des Glücksspielmonopols und der versuchten Erteilung einer Glücksspielkonzession an die Novomatic AG (2005) drehen. Zu den weiteren Verdächtigen sollen Walter Meischberger, der für die Novomatic als Lobbyist tätig war, und Ex-Novomatic-Vorstandschef Franz Wohlfahrt zählen. Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe vehement bestritten.

Die Durchsuchungen sollen u. a. in der Anwaltskanzlei und Wohnung von Wohlfahrt in Wien und in der Novomatic-Zentrale in Gumpoldskirchen stattgefunden haben. "Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Verdacht im Zusammenhang mit dem seit Jahren öffentlich bekannten Sachverhalt aus den Jahren 2005/’06 entbehrt jeder Grundlage", entgegnet Wohlfahrt. "Weder ich noch Mitarbeiter der Novomatic haben an Untreue- oder Bestechungshandlungen mitgewirkt oder dazu beigetragen. Allfällige Zahlungsflüsse sind uns völlig unbekannt." Novomatic-Sprecher Hannes Reichmann: "Novomatic kooperiert mit den Behörden."

Grasser reagiert

"Diese Vorwürfe entbehren jeder Grundlage, auch dieses Verfahren läuft , glaube ich, schon seit mehr als fünf Jahren“, sagte Karl-Heinz Grasser am Donnerstag im Gespräch mit dem KURIER. „Ich bin mir sicher, dass ich immer korrekt gehandelt habe. Insofern wäre es an der Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren einstellt."