Wirtschaft

Begas: Anklage gegen Simandl rechtskräftig

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Anklage-Einspruch des ehemaligen Begas-Bosses Rudolf Simandl abgewiesen, ebenso den Anklage-Einspruch eines Mitangeklagten.

"Die Entscheidung stammt vom 27. November 2015 und ist nach meinen Informationen den Anwälten bereits zugestellt worden", teilt OLG-Richter Reinhard Hinger dem KURIER mit. "Die Einsprüche richteten sich gegen die Anklage, die die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption („WKStA“) am 1. Juli 2015 eingebracht hatte." Nachsatz: "Das Oberlandesgericht Wien sieht einen ausreichenden Verdacht für die Anklage. Dadurch wird das Gericht, das über die Anklage zu entscheiden hat das Landesgericht Eisenstadt, aber nicht präjudiziert." Die Causa Begas ist der mutmaßlich größte Wirtschaftskrimi des Burgenlands in den vergangenen Jahrzehnten.

"Wann die Hauptverhandlung stattfinden wird, kann ich nicht sagen", so Hinger. "Zum weiteren Verfahren gibt das Landesgericht Eisenstadt Auskunft."

Die Vorwürfe

Die Anklage umfasst 122 Seiten und ist gegen sieben Beschuldigte eingebracht worden. Dem früheren Begas-Vorstandschef Rudolf Simandl und zwei Ex-Begas-Mitarbeitern wird Untreue, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Veruntreuung und Geschenkannahme durch leitende Angestellte eines öffentlichen Unternehmens vorgeworfen.

Hingegen wird Ex-Begas-Vorstand Reinhard Schweifer und zwei weiteren Ex-Begas-Angestellten ausschließlich Untreue bzw. Beitragstäterschaft dazu vorgeworfen. Gegen einen siebten Verdächtigen wird lediglich der Vorwurf der falschen Aussage erhoben. Schweifer hat die Vorwürfe immer bestritten.

Zehn Jahre Haft drohen

Der Tatzeitraum, in dem die strafrechtlich relevanten Taten begangen worden sein sollen, beginnt laut WKStA im Jahr 1997 und geht bis ins Jahr 2012. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Der angeklagte Schaden wird mit mehr als vier Millionen Euro beziffert. Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe bestritten.

Die Anklage

Im Mittelpunkt der Anklage steht der einst mächtige Begas-Chef Simandl, der, glaubt man der WKStA, das Unternehmen wie eine Art "Selbstbedienungsladen" behandelt haben soll. Simandl wird vorgeworfen, rein private Rechnungen von der Begas bezahlt lassen zu haben oder Gelder von der Begas für private Zwecke verwendet zu haben. Der mutmaßliche Untreue-Schaden, der ihm zugerechnet wird, beträgt rund 2,5 Millionen Euro.

Zugleich soll Simandl Verantwortliche von Begas-Tochterfirmen angewiesen haben, heißt es sinngemäß weiter, einen Generalunternehmervertrag im Zusammenhang mit der Errichtung des Biomasse-Kraftwerks Oberwart zu einem "um 1,2 Millionen Euro überhöhten Preis" abzuschließen. Auch soll er Zahlungen über Steuerberatungsleistungen veranlasst haben, wobei aber keine entsprechende Gegenleistung erbracht worden sein soll.

Jährliche Anpassung

Außerdem soll der Ex-Begas-Boss eine jährliche Anpassung der Vorstands-Gehälter und der Bemessungsgrundlage für die Leistungsprämien veranlasst haben, obwohl das den tatsächlichen Regelungen in den Verträgen entgegenstand. Diesen mutmaßlichen Teil-Schaden beziffert die Anklagebehörde mit rund 300.000 Euro.

Auch soll sich Simandl im Zusammenhang mit der angestrebten Auslagerung seiner Pensionsansprüche, die mit steuerlichen Vorteilen begründet worden sein sollen, weitere 163.000 Euro angeeignet haben, so die WKStA.

Hohe Provisionen

Auch soll sich Simandl über die Begas Gutscheine ausstellen haben lassen, die aber für private Zwecke verwendet worden sein sollen. Und im Zuge der Errichtung von weiteren Biomassekraftwerken (Eisenstadt,Rechnitz, Siegendorf) soll der Ex-Begas-Chef den Beirat der Energiewerk GmbH und die Teilnehmer der Generalversammlung der Bioenergie Burgenland darüber getäuscht haben, in dem er ein vorliegendes Angebot als das beste darstellte, obwohl er sich vorzeitig bereits auf dieses Angebot bereits festlegt haben soll. Dabei soll er anstelle möglicher Rabatte „Provisionszahlungen“ vereinbart haben. Bei diesem Faktum soll ein Schaden in Höhe von rund 1,35 Millionen Euro entstanden sein.

Die WKStA wirft Simandl auch „eine unrechtmäßige Bereicherung“ in Höhe von 3,896 Millionen Euro vor. Da der Ex-Begas-Chef rund 1,558 Millionen Euro Schaden gutgemacht hat, fordert die Anklage - neben einer Haftstrafe - auch die Verurteilung Simandls zu einer Geldstrafe in Höhe von 2,337 Millionen Euro.

Drei Millionen zurückgezahlt

Indes hat der Ex-Boss-Boss aber schon mehr Schäden wiedergutgemacht. Etwa drei Millionen Euro wurden zurückgezahlt. Weitere 600.000 Euro wurden für offene Ermittlungsfakten bei Gericht hintergelegt, die von der ersten Anklage noch nicht erfasst sind.

Die Verteidigung

Laut Anklageschrift hat Simandl "in den Vernehmungen vor der Haftrichterin von seinem Recht Gebrauch gemacht, zur Sache nicht auszusagen". In früheren Stellungnahmen hat Simandls Verteidiger Roland Kier die Vorwürfe generell zurückgeweisen. Lange Zeit war Simandl krank.