Briten klagen gegen neue Grenzen bei Banker-Boni
Was auf politischer Ebene nicht zu stoppen war, soll nun auf dem Rechtsweg verhindert werden: Großbritannien hat beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die ab 2014 geplanten Begrenzungen der Bonuszahlungen für Banker eingebracht.
Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten im Frühjahr auf ein Gesetz zur Boni-Deckelung geeinigt: Die Sonderzahlungen dürfen nicht mehr höher sein als das Grundgehalt. Nur in Ausnahmefällen können Banken eine Prämie in doppelter Höhe auszahlen. Das Parlament hat Mitte April mit 608 zu 33 Stimmen dafür gestimmt.
Keine Kompetenz?
Nach Ansicht der britischen Regierung, die sich in den Verhandlungen lange – aber letztendlich vergeblich – gegen die Regulierung gestellt hatte, ist diese nicht von EU-Recht gedeckt.
London argumentiert, dass die EU damit ihre Kompetenzen überschreite. Und, dass die Begrenzung nicht den gewünschten Effekt haben würde, nämlich höchst riskantes Banker-Verhalten, das sich kurzfristig positiv auf die Boni auswirkt, einzudämmen. Außerdem würden durch den Boni-Deckel die Fixgehälter erheblich steigen, trotzdem viele Top-Banker abwandern – und durch all das die Stabilität der Finanzindustrie erst recht geschwächt werden.
Othmar Karas, Vizepräsident des EU-Parlaments und dessen Chefverhandler in der Causa, ortet „ein durchsichtiges innenpolitisches Manöver ohne Substanz“. In den Verhandlungen hätten die Briten diese Argumente „nie gebracht. Dass sie jetzt damit kommen, ist spät und durchschaubar“, sagt Karas. „Ich sehe der Klage mit Gelassenheit entgegen.“
Die Boni-Begrenzung wird übrigens trotz der Klage, die laut Gericht keine aufschiebende Wirkung hat, wie geplant mit Jahresbeginn in Kraft treten. In der Regel dauert es bis zur ersten Anhörung vor dem EuGH drei bis sechs Monate, Verfahren dauern für gewöhnlich ein bis zwei Jahre.