Brexit und die Folgen: „27 Kilometer Lkw-Stau jeden Tag“
Von Irmgard Kischko
Wenn Ende März kommenden Jahres die Grenzbalken zwischen Großbritannien und der EU plötzlich zufallen, droht Chaos auf den Hauptverkehrsverbindungen ins Vereinigte Königreich. Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer bereitet die heimischen Unternehmen aufs Schlimmste vor: Großbritannien verlässt die EU ohne einen Übergangs-Vertrag.
„Dann steht alles in Calais, dem Nadelöhr zum Ärmelkanal“, warnt er. 27 Kilometer lang würden Lkw dort täglich im Stau stecken, weil sie auf die Zollabfertigung warten müssten. 250 Millionen Euro an Kosten für die europäischen Exportbetriebe würden allein durch diese Stehzeiten anfallen.
Und wenn in Folge die Waren nicht zeitgerecht geliefert werden könnten, verzögere sich der Produktionsprozess, was zusätzlich koste. Am stärksten betroffen seien Maschinenbau- und Autozulieferbetriebe. „Alle großen Anlagen werden just-in-time erzeugt. Niemand lege sich Maschinenteile auf Lager. Wenn die Lieferung aber nicht komme, steht die Produktion“, führt der Kammer-Präsident aus. Schon seit dem Brexit-Votum der Briten im Juni 2016 sammle die Kammer Infos und Know-how für den Fall eines „harten Brexit“, das den Unternehmen zur Verfügung gestellt werde.
Hotline für Betriebe
Auch die Bundesregierung bereitet sich auf diesen Fall vor. EU-Minister Gernot Blümel betont, dass auf Beamtenebene eine Lenkungsgruppe für das „No-Deal-Szenario“ installiert worden sei. Zudem werde eine Hotline eingerichtet. Unruhe löst der EU-Auftritt Großbritanniens jetzt schon bei den Arbeitnehmern aus. Brauchen Österreicher Arbeitsgenehmigungen für Großbritannien? Und unter welchen Bedingungen dürfen Briten in der EU arbeiten?
Anwalt David Bauer, Leiter des Österreich-Büros von DLA Piper hält die Rot-Weiß-Rot-Card grundsätzlich für geeignet, um Briten hierzulande weiterzubeschäftigen. Was mit ausländischen Beschäftigten in Großbritannien passiere, sei noch offen.
Auch Dienstleistungsunternehmen, etwa Consulter, die in Großbritannien tätig seien, könnten sich kaum auf den Brexit vorbereiten. Sie können nur Standorte gründen oder verlagern.
Tipps vom Anwalt
Vorbereiten könnten sich Unternehmen allerdings auf rechtliche Änderungen, die sich aus dem Brexit ergäben. So sei in Verträgen mit britischen Unternehmen derzeit Europarecht anwendbar. Nach März 2019 könnten die Briten sagen, es gelte britisches Recht. Ein österreichisches Unternehmen könnte behaupten, Österreich sei zuständig. „Ich erwarte viele Parallelprozesse“, sagt Bauer. Um diese zu vermeiden, sollten Unternehmen eine „Brexit-Klausel“ in den Vertrag einbauen, die die gerichtliche Zuständigkeit eindeutig festlege.
Auch beim gewerblichen Rechtsschutz sei dies nötig. Verletze ein Brite diesen Schutz, sei die Frage, wo er geklagt werden könne. „Für diesen Fall könnte eine Schiedsklausel“ in den Vertrag aufgenommen werden.
Bauer befürchtet, dass es nach dem Brexit vermehrt zu „Torpedo-Klagen“, also „Schnellschüssen“ kommen könnte. Um Verfahren zu verzögern, könnte eine Partei in jenem Land Klage einbringen, in dem Prozesse lange dauerten – etwa in Italien. Vor allem bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die ein Unternehmen erhebe, könnte das passieren. Für das Geschäft der Anwälte seien diese Brexit-Unsicherheiten nicht schlecht. Im Gegenzug aber erwartet Bauer, dass es monatelang zu einem Stillstand bei Übernahmen und Fusionen mit britischen Firmen kommen könnte. Das wiederum sei schlecht für die Anwälte.