Härtefallfonds: Nach Ostern auch für Besserverdiener
Der Härtefallfonds wird - wie angekündigt - ausgeweitet. Auch Gutverdiener, die im Monat mehr als 5.000 Euro brutto verdient haben, werden in der zweiten Auszahlungsphase anspruchsberechtigt sein.
Das geht aus Informationen hervor, die das Finanzministerium am Dienstag der APA übermittelt hat. „Alle die Hilfe brauchen, sollen auch Hilfe bekommen“, erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
„Im Gegensatz zu Phase 1 entfällt die Obergrenze als Eintrittskriterium“, heißt es in den Unterlagen. Bisher galten besser verdienende Selbstständige nicht als „Härtefälle“ und waren vom Bezug aus dem 1 Mrd. Euro schweren Härtefallfonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.
Ebenfalls entfallen soll die Untergrenze von rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze). Allerdings müsse zum Nachweis einer tatsächlichen Selbständigkeit eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid bzw. im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.
Reaktion auf Kritik
Dass der Bezieherkreis für den eiligst eingerichteten Corona-Härtefallfonds der Regierung für Kleinstunternehmen ausgeweitet wird, hatte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Dienstag im Ö1-Morgenjournal klar gestellt. Zuvor gab es Kritik, dass die Bedingungen nicht von allen Selbstständigen erfüllt werden können.
„In Phase 2 wird der Bezieherkreis erweitert und anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt“, hieß es nun zur APA. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“, vom 16. März bis zum 15. April, werde im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.
Phase 2 soll nach Ostern starten.
Jetzt auch Neugründer
Auch Jungunternehmer - mit SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März - werden neu als Anspruchsberechtigte in die Kriterien aufgenommen. Bisher musste die Gewerbeberechtigung bis 31.12.2019 eingetragen worden sein.
"Wir haben uns gestern darauf verständigt, dass weder Mehrfachversicherung als Handicap gelten noch Einkommensgrenze nach oben oder unten. Auch können Unternehmensgründer, die jetzt erst begonnen haben, alle in dieses Programm rein", erklärte der Vizekanzler.
Er sprach außerdem davon, mit einem "Missverständnis" aufräumen wollte. "Es ging zunächst um die Anzahlung von 1.000 Euro. Der Zugang war beschränkter als der eigentlich Zugang zur Härtefondshilfe. Das war aber immer so gedacht."
Mehr als 85.000 Ansuchen
Der Härtefallfonds richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern. Auch Künstler, Trainer, Berater oder Therapeuten sollen so aufgefangen werden.
Laut Wirtschaftskammer, die die Anträge abwickelt, wurden bis Dienstagfrüh über 85.000 Ansuchen eingereicht. Rund 90 Prozent davon seien bereits positiv abgeschlossen worden und zur Auszahlung gebracht worden. In der zweiten Auszahlungsphase bekommt man eine „Soforthilfe“ von in der Regel 1.000 Euro. Diese wird dann in der zweiten Auszahlungsphase angerechnet.
Für die von den Geschäftsschließungen betroffene Unternehmen soll es den 15 Milliarden Euro gefüllten Corona-Krisen-Fonds geben. Der bisher von der Regierung als Nothilfefonds bezeichnete Geldtopf soll am Freitag im Parlament beschlossen werden. Details sollen am Mittwoch der Opposition und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Kriterien für diesen Corona-Krisen-Fonds würden „aktuell finalisiert“.