Bayer einigt sich mit Glyphosat-Klägern
Der Chemiekonzern Bayer hat im Streit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup einen milliardenschweren Vergleich mit Klägern in den USA erzielt. Der Leverkusener Konzern erklärte am Mittwoch, zur Beilegung der laufenden Verfahren und für mögliche künftige Fälle bis zu 10,9 Milliarden Dollar (9,8 Milliarden Euro) zu zahlen.
Hintergrund sind Klagen von Roundup-Nutzern, die das Mittel für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen. Mit der Einigung würden „75 Prozent der aktuellen Roundup-Verfahren zum Abschluss“ gebracht - „mit insgesamt etwa 125.000 eingereichten und nicht eingereichten Klagen“, erklärte Bayer. Der Konzern werde 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden Dollar zahlen, um die aktuellen Fälle beizulegen. Hinzu kämen 1,25 Milliarden US-Dollar, „um eine separate Vereinbarung für potenzielle künftige Klagen zu ermöglichen“. Diesem Teil der Vereinbarung müsse noch ein Richter im US-Bundesstaat Kalifornien zustimmen.
Kein Schuldeingeständnis
„Die Vereinbarungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG unter Mitwirkung des eigens dafür eingerichteten Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig genehmigt“, erklärte der Chemiekonzern. „Sie enthalten keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens.“
Bayer steht seit der Mega-Übernahme des US-Agrarkonzerns Monsanto im Jahr 2018 unter gewaltigem Druck. Dessen Unkrautvernichter Roundup steht im Zentrum von Gerichtsverfahren in den USA, in denen Kläger das glyphosathaltige Mittel für ihre Krebserkrankungen verantwortlich machen.
Unsicherheit zu Ende
In mehreren Prozessen sprachen US-Gerichte Klägern in erster Instanz hohe Entschädigungszahlungen zu. Bayer beteuert stets, dass glyphosathaltige Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher seien.
„Der Roundup-Vergleich ist für Bayer der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, um eine lange Periode der Unsicherheit zu einem Ende zu bringen“, erklärte der Bayer-Vorstandsvorsitzende Werner Baumann am Mittwoch. „Er legt die meisten aktuellen Klagen bei und etabliert einen klaren Mechanismus, um die Risiken möglicher künftiger Verfahren zu adressieren.“