Aufregung um alte Lansky-Verträge
Ex-ÖBB-Chef Martin Huber sitzt als Angeklagter wegen des Telekom-Deals vor Gericht. Jetzt interessieren sich die Grünen auch für Verträge, die er in aktiven Zeiten für die ÖBB abgeschlossen hat. Und zwar für einen Rahmenvertrag zwischen ÖBB und der Rechtsanwaltskanzlei Lansky, in dem sich die ÖBB laut der Grünen Gabriela Moser verpflichten würden, auch für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen.
Erste Aufregung um Lanskys ÖBB-Verträge gab es 2006 nach einem Rechnungshofbericht. Huber löste den damaligen Vertrag auf und schloss einen neuen ab. Auch diesen Vertrag hinterfragt Moser in einer parlamentarischen Anfrage an Verkehrsministerin Doris Bures. Moser behauptet, das Vertragsvolumen für Rechtsberatungen der Kanzlei Lansky sei von ursprünglich 3,3 Millionen Euro auf nunmehr 4,5 Millionen explodiert. Und das, obwohl die ÖBB-Restrukturierung als Argumente für den Vertrag längst weggefallen seien.
Garantierte Einnahmen
Besonders missfallen Moser aber „garantierte Einnahmen in der Höhe von mindestens 2,9 Millionen “ für die Rechtsanwaltskanzlei, da auch nicht abgerufene Leistungen bezahlt werden müssten.
Laut Rechnungshof sei bereits ein Jahr nach Vertragsumstellung eine Viertelmillion Euro an leistungsfreien Zahlungen geflossen. Für Moser ist der Vertrag „sittenwidrig“, sie fordert von Ministerin Bures die Änderung des Vertrages. Moser: „Andernfalls drängt sich der Verdacht von Kick-back-Zahlungen an die SPÖ auf.“
Lanskys Partner Gerald Ganzger dementiert: „Für jeden Cent, den wir abgerechnet haben, wurde die entsprechende Leistung erbracht.“ Martin Huber weist über einen Sprecher die Zahleninterpretationen Mosers zurück. Tatsächlich hätte der neue Vertrag bereits zu einer drastischen Reduzierung des Gesamtvolumens geführt. Und aus der ÖBB-Führung wird verlautbart, dass es mit Lansky überhaupt keinen Rahmenvertrag mehr gebe, sondern nur „anlassbezogene Einzelbeauftragungen“.