"unzensuriert.at" wegen übler Nachrede verurteilt
Die von Mitarbeitern des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) betriebene Internet-Zeitung "unzensuriert.at" muss dem ORF-Journalisten Ed Moschitz wegen übler Nachrede 2.000 Euro Entschädigung bezahlen und Kostenersatz leisten. Das erstinstanzliche Urteil, das der Medieninhaber der Zeitung, die 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, bekämpft hatte, wurde nun vom Oberlandesgericht Wien bestätigt und ist damit rechtskräftig, teilte Moschitz' Anwältin Maria Windhager am Donnerstag der APA mit.
Streit um Skinhead-Reportage
Moschitz hatte für eine "Am Schauplatz"-Reportage vor knapp drei Jahren jugendliche Skinheads zu einer Wahlkampfveranstaltung von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache begleitet. Im Anschluss erhob der FPÖ-Obmann den Vorwurf, der Reporter habe dabei die Burschen aufgefordert, die rechte Hand zum Hitlergruß zu erheben oder die Worte "Sieg Heil" zu rufen. Die daraufhin von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aufgenommenen Ermittlungen gegen Moschitz wegen des Verdachts der Anstiftung zur Wiederbetätigung wurden im Juni 2011 eingestellt. "Unzensuriert.at" hatte jedoch im Mai und Juli 2012 immer noch berichtet, dass deswegen Ermittlungen gegen Moschitz laufen würden.
Immer noch nicht abgeschlossen ist hingegen ein Verfahren gegen Moschitz wegen des Verdachts der Beweismittelfälschung, weil Strache Moschitz vorgeworfen hatte, die Bänder manipuliert zu haben. Obwohl zwei Gutachten bereits diesen Verdacht offenbar nicht bestätigt haben, hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auch noch ein Gutachten eines Schallforschers in Auftrag gegeben. Dieses wird zwar demnächst erwartet, wie es mit dem Verfahren dann weiter geht, ist aber laut Windhager trotzdem nach wie vor offen.
Verfahren gegen FPÖ läuft noch
Im Laufen ist auch noch ein medienrechtliches Verfahren wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung gegen die FPÖ als Medieninhaber, weil die Partei in Aussendungen Vorwürfe gegen Moschitz verbreitet hatte. Auch für dieses Verfahren könnte das ausstehende Gutachten des Schallforschers von Bedeutung sein. Zudem läuft auch noch ein von Moschitz angestrengtes Verfahren gegen Strache wegen Verleumdung, so seine Rechtsvertreterin.
Einen Teil der ihm nun zugesprochenen Entschädigung von 2.000 Euro will Moschitz übrigens der Flüchtlingshelferin Ute Bock spenden.
Alexander Höferl, "unzensuriert.at"-Autor und Sprecher Grafs, wollte die Urteilsbestätigung auf APA-Anfrage nicht kommentieren.