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Privatsender lehnen Wrabetz-Wunsch ab

Das Crosspromotion-Verbot müsse beibehalten werden, argumentiert der Verband, da jegliche Lockerung und die aus der Marktmacht des ORF resultierende Werbeleistung eine neuerliche Wettbewerbsverzerrung herbeiführen würde. Ein ähnliche Crosspromotion-Kraft ist keinem anderem elektronischen Medium in Österreich möglich.

"Man kann nicht einfach - nur weil man mit einem Gesetz unzufrieden ist - eine Änderung zu seinen Gunsten verlangen", redet Klaus Schweighofer, Vorsitzender des VÖP, Tacheles. Und zu den Social Media-Wünschen des Generaldirektors merkt er an: "Die vorliegenden gesetzlichen Regelungen der Social Media-Aktivitäten des ORF wurden vor zwei Jahren unter dessen Einbeziehung entwickelt. Und sie sind im Sinne des Wettbewerbsschutzes auch geboten." Wenig diplomatisch appelliert er: "Der ORF hat sich nun an diese Regelungen zu halten und keine Aufweichung zu fordern!".

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