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ORF-Causa Weinzettl: Beschwerdeführer wenden sich an BKS

Die sogenannte Causa Weinzettl, also die umstrittene Besetzung der Innenpolitik-Ressortleitung im ORF-Radio, die zu Jahresbeginn für Aufregung gesorgt hat, könnte nun vom Bundeskommunikationssenat (BKS) entschieden werden. Weil die KommAustria die gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist von sechs Monaten verstreichen hat lassen, ohne einen Bescheid zu erlassen, haben die Beschwerdeführer Andreas Jölli und Stefan Kappacher nun den Antrag gestellt, dass der BKS als nächste Instanz eingeschaltet wird.

Vertreten werden die beiden vom früheren ORF-Personalchef und Rundfunkexperten Wolfgang Buchner, der seinem Ärger über die KommAustria gegenüber der APA Luft machte. "Ich verfolge die Rechtsaufsicht über den ORF seit fast 40 Jahren, eine solche Verhaltensweise ist mir noch nicht begegnet." Vom BKS, der mehrheitlich aus Richtern besteht, erwarte er nun "eine Verfahrensführung nach zivilprozessualen Standards, dass also die beantragten Beweise aufgenommen werden und Verhandlungen stattfinden. So könnte es noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommen."

Behörde verwundert

Bei der KommAustria versteht man den Ärger nicht. Die Klage wurde am 7. Jänner eingereicht - die offizielle Frist sei also vor wenigen Tagen tatsächlich verstrichen. Allerdings handle es sich hier nicht um ein Standardverfahren, vielmehr stehe ein "schwerwiegender Vorwurf gegen den ORF im Raum, der im Sinne aller Beteiligten eine besonders gründliche Prüfung erfordert", so Behörden-Sprecher Andreas Kunigk. Außerdem hätte Buchner seit Jänner vier nachträgliche Einträge eingebracht, den letzten davon Ende Mai. Jede dieser Eingaben habe auf Relevanz und Inhalt geprüft werden müssen, was ein solches Verfahren verlängere. "Natürlich steht es jedem frei, nach Ablauf der Frist einen Devolutionsantrag zu stellen", sagte Kunigk. Sich in diesem Fall über eine Verzögerung zu beschweren, findet er aber "kurios".

Jölli und Kappacher hatten im Jänner bei der KommAustria Beschwerde eingereicht, weil bei der Bestellung von Edgar Weinzettl zum Leiter der Radio-Innenpolitik nicht in erster Linie die fachliche Eignung berücksichtigt und damit das ORF-Gesetz verletzt worden sei, so die Argumentation der Beschwerdeführer. Die Personalie hatte Ende 2012 für heftige Aufregung im ORF gesorgt. Radiodirektor Amon hatte Weinzettl, bis dahin Wortchef von Radio Wien, Ende Oktober für die Funktion vorgeschlagen, während sich Chefredakteur Hannes Aigelsreiter für den interimistischen Innenpolitikchef Jölli aussprach. Weinzettl werden gute Kontakte zur roten Wiener Stadtregierung nachgesagt, seine Bestellung sei Wunsch der SPÖ, hieß es in Medienberichten. Amon und Weinzettl wiesen diese Darstellung allerdings stets zurück.

Die Radio-Redakteure leisteten in der Folge internen und öffentlichen Widerstand gegen die Bestellung. In einer Redakteursversammlung stimmten sie mehrheitlich für den stellvertretenden Innenpolitik-Chef Stefan Kappacher und für Jölli, Weinzettl erhielt nur eine Stimme. Aus dem offiziellen ORF-Hearing ging Weinzettl als Erstgereihter hervor. Weinzettl sei ein "parteipolitisch gewünschter Kandidat" und ein "Aufpasser" im anstehenden Wahljahr, kritisierten die Redakteure. Vor allem fehle es ihm aber an innenpolitischer Erfahrung und Qualifikation.