Medienbehörde nimmt den ORF ins Visier
Von Christoph Silber
Die Medienbehörde KommAustria hat von Amts wegen ein Verfahren zu den Gegengeschäften des ORF mit Printmedien eingeleitet. Das bestätigte die KommAustria gegenüber atmedia.at. Darüber hinaus äußerte man sich nicht. Auch eine Begründung gibt es vorerst nicht. Das Verfahren, das die Behörde von sich aus eingeleitet hat, steht offenbar noch am Anfang.
Beim ORF gibt sich Kommunikationschef Martin Biedermann vorerst gelassen. Es sei ein Fragenkatalog der KommAustria eingetroffen und innerhalb der 14-tägigen Frist beantwortet worden. "Da war nichts Spannendes dabei. Es wurden die Gegengeschäfte ja auch erst im Vorjahr von der Prüfungskommission untersucht und da hatte es keine Beanstandungen gegeben." Diesen Prüfbericht haben die ORF-Stiftungsräte übrigens nie zugestellt bekommen. Es gab lediglich eine Einschaumöglichkeit für Sie.
Vorwurf zweierlei Maß
Auf die Juristen der Medienbehörde wartet eine komplexe Aufgabe, wenn sie in die Tiefe gehen. Denn seit Jahren steht der Vorwurf im Raum, dass der ORF bei seinen Gegenschäften mit Printmedien mit mehrerlei Maß misst.
Bei den Gegengeschäft tauschen ORF und Printmedien in der Regel Werbeleistungen aus. Die Bruttomedialeistung geht dabei in die Millionen. Allein die Volumina der Spitzenreiter – die Gratismedien Heute und Österreich sowie die Kronenzeitung - liegen jeweils im siebenstelligen Bereich. Begründet wurde das vom ORF in der Vergangenheit immer mit deren Auflagen und Marktanteilen, an denen man sich orientiere. Allerdings gäbe es auch zwischen den Top Drei deutliche Unterschiede - was sich jedenfalls nicht in den Meldungen laut Medientransparenzgesetz widerspiegelt.
Konkurrenten-Ärger
Der Ärger der Konkurrenz zielt aber nicht nur auf die Umfänge der ORF-Gegenschäfte mit den Massenzeitungen. Es geht auch darum, was den jeweiligen Printpartnern von ORF-Seite zugestanden wird.
Das beginnt bei Ungleichheiten etwa bei Sendungspatronanzen, die bei manchem Printmedium in die Gegengeschäftsvereinbarung fallen, während andere dafür voll bezahlen müssen. Und es kann durchaus weit gehen, wie u. a. im Laufe einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Krone und Österreich klar wurde. Es ging damals um das Recht, Ausschnitte aus WM-Spielen 2014 zeigen zu dürfen. Von beiden Seiten soll kein Geld für Senderechte geflossen sein. "Lieber Wolfgang, lieber Niki (Fellner, Anm. d. Red)“ hieß es da beispielsweise in einer Mail. "Kosten fallen dafür theoretisch keine an, wir (der ORF, Anm. d. Red.) würden aber wie besprochen gerne einen noch zu definierenden Betrag im Rahmen unserer Jahresvereinbarung dafür widmen."
Was Werbung für Printprodukte im ORF betrifft, so gibt es klare gesetzliche Vorgaben: Inhalte sind verboten. Weshalb aktuell ein Österreich-Spot für Stirnrunzeln in der Branche sorgt, in dem für den Sportteil geworben wird mit den Worten "Heute mit Sportzeitung". Da die Küniglberg-Juristen in Sachen Print-Werbung im ORF als restriktiv gelten, nährt das schwellende Gerüchte, man meine es in der ORF-Generaldirektion mitunter sehr gut mit dem Fellner-Blatt.