Kronehit geht gegen Rundfunkgebühren vor
Von Christoph Silber
Das österreichweite Privatradio Kronehit will das Rundfunkgebührengesetz vor den Verfassungsgerichtshof und zu Fall bringen. Den Hebel dafür sieht dessen Geschäftsführer Ernst Swoboda im jüngst gefällten Spruch des Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte festgestellt, dass nur klassisches Radio und Fernsehen, über entsprechende Endgeräte konsumiert, Rundfunk darstellt und somit unter das Rundfunkgebührengesetz fallen.
"Werden die gleichen Inhalte online oder mobil konsumiert, trifft das nicht zu. Auch wenn ich begrüße, dass nicht jeder, der einen Computer besitzt, von der GIS gequält werden darf, macht das deutlich, dass das Gesetz gleichheits- und damit verfassungswidrig ist", meint Swoboda. Nun startet er den gesamten Instanzenzug bis zum Höchstgericht.
ORF-Auftrag
Der Kronehit-Chef will so auch eine neue Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Auftrag anstoßen: "Beim Fernsehen hat die Medienbehörde festgestellt, dass sich der ORF nicht daran hält. Beim Radio hieß es, es gibt keinen - ich sehe dann auch nicht, warum jemand Gebühren bezahlen sollte, wenn es die Gegenleistung nicht gibt." Er halte Rundfunkgebühren lediglich dann für vertretbar, wenn sie mit einem ordentlich definierten und nachprüfbaren öffentlich-rechtlichen Auftrag verbunden seien. "Das ist nicht der Fall, hier hat die Politik Reformbedarf", meint der Kronehit-Geschäftsführer.
Swoboda will offenbar den Istzustand der österreichischen Medienpolitik nicht akzeptieren. Erst in der Vorwoche hatte er gegenüber atmedia.at angekündigt, auch die Werbeabgabe, eine Art Steuer auf Werbung, bis zum Höchstgericht zu bekämpfen.