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Krone.at könnte von ORF Schadenersatz einfordern

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen Krone.at und oe24 wegen der Verwendung von Fußball-WM-Clips durch das Fellner-Portal drohen dem ORF gröbere Probleme. Die Krone Multimedia hat eine so genannte Streitverkündung an den ORF bei Gericht eingebracht und die Einvernahme von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und Kommunikationschef Martin Biedermann als Zeugen in dem Verfahren beantragt. Zuvor hatte es Vergleichsgespräche gegeben, allerdings ohne Ergebnis.

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Krone.at hatte anlässlich der Fußball-WM 2014 einen exklusiven Sublizenzvertrag mit dem ORF geschlossen. Damit sicherte sie sich das Recht, Zusammenfassungen der Spiele auf dem Internet-Portal zu zeigen. Eine Vielzahl von Ausschnitten zeigte auch oe24. Allerdings hatte das Fellner-Portal weder mit dem ORF noch mit dem Weltfußball-Verband FIFA ein Vertrag geschlossen. Deshalb klagte Krone.at.

oe24 beruft sich auf das Kurzberichterstattungsrecht für TV-Veranstalter und eine entsprechende Einigung mit dem ORF. In der Verhandlungen hatte Österreich-Chef Wolfgang Fellner erklärt, dass die Verwendung der Clips durch Wrabetz als auch Biedermann gestattet worden sei bzw. diese auf das Kurzberichterstattungsrecht hingewiesen hätten. Wrabetz hat in außergerichtlichen Gesprächen Sonderrechte für oe24 bestritten.

Mit der Streitverkündung an den ORF baut Krone.at vor und eröffnet den Weg für Schadenersatz-Ansprüche. "Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass dies tatsächlich der Fall gewesen ist, so hätte der ORF erstens maßgeblich dazu beigetragen, dass die Beklagte in rechtswidriger Weise die von der Klägerin angekauften Lizenzrechte ausgehöhlt und den dadurch angestrebten Wettbewerbsvorteil zunichtegemacht hat", heißt es in der Streiterklärungs-Schrift der Krone-Multimedia-Anwälte. Der ORF hätte dadurch auch seine "vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Klägerin massiv verletzt" und die Krone "gröblichst wider Treu und Glauben geschädigt". Im Falle des Falles könnten erhebliche Forderungen wegen überteuerter Lizenzrechte, Werbe-Beschränkungen durch den Vertrag, Software-Kosten sowie Kosten des Rechtsstreites den ORF treffen.