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Funke-Springer-Deal erhält erstes Okay

Springer, Funke und das Kartellamt einigten sich Mitte November 2013 darauf, den ursprünglichen Prüfungsantrag in vier Tranchen zu teilen, um die notwendige wettbewerbsrechtliche Prüfung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die drei weiteren der vier Verfahren betreffen die Programmzeitschriften, die Gemeinschaftsunternehmen Vertrieb sowie die Gemeinschaftsunternehmen Vermarktung.

Parallel dazu stellen Springer und Funke am 22. November bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde für die idente Tranche den Prüf-Antrag. Die diesbezügliche 14-tägige Einspruchsfrist gegen diesen Zusammenschluß läuft hier am 6. Dezember 2013 ab.