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Bei der Krone zündet Funke

Es ist ein weiterer Akt im schwierigen Verhältnis zwischen den beiden Gesellschaftern der Kronenzeitung, der Familie Dichand und der Funke Gruppe. Nach Informationen des Handelsblatts hat Funke Teile eines Vertrags über Sonderrechte der Dichands aufgekündigt. Die sogenannten Syndikatsverträge wurden demnach „zum 30. Juni 2015 beziehungsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt, spätestens aber zum 30. Juni 2017“.

In diesen Verträgen geht es offenbar um die Ausschüttung eines garantierten Gewinns (unabhängig vom tatsächlichen) von kolportierten 10 Millionen Euro pro Jahr. Es soll darin aber auch geregelt sein, wie die Krone-Gesellschafter in der Mediaprint zu stimmen haben. Hier wird seit langem kolportiert, dass die Funke Gruppe, die nur an den Mediaprint-Gesellschaftern, nicht aber an der Mediaprint beteiligt ist, Dichand-Entscheidungen mitzutragen oder sich der Stimme in den Vorab-Abstimmungen zu enthalten habe. Mit der Aufkündigung, so diese rechtswirksam wird, könnte hier gehörig Bewegung in die starren Fronten kommen.

Für Konflikte unter den Krone-Gesellschafter über die Interpretation ihrer Verträge sind Schiedsgerichte nach Schweizer Recht anzurufen. Im vorliegenden Fall, so wird von Kennern der Lage erläutert, geht es aber nicht um eine Interpretation. Es geht schlicht um die Aufkündigung. Nach österreichischem Recht sei auch bei unbefristet geschlossenen Verträgen dies nach 30 Jahren möglich. Und es wäre dafür ein ordentliches Gericht zuständig. Genau darauf dürften die Funke-Justiziare abstellen.