Durchbruch bei Journalisten-KV
Nach mehrjährigen, zähen Verhandlungen ist es nun soweit: Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Kollektivvertrages für Journalisten geeinigt. Dies gaben sie am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Alle entscheidenden Kapitel, darunter Arbeitszeit, Gehalt, Tarifmodell und Urlaub, konnten außer Streit gestellt werden, beide Verhandlungsparteien sehen das Ergebnis als tragfähigen Kompromiss.
Zentrales Ergebnis ist "ein gemeinsamer Redakteursbegriff, egal ob in Print- oder Online-Redaktionen gearbeitet wird". Eine gemeinsame Tariftabelle soll "faire und marktkonforme Arbeitsbedingungen" bieten. Das neue Gehaltschema liege zwar unter dem derzeit gültigen Gehältern für angestellte JournalistInnen, aber deutlich über anderen Kollektivverträgen, die derzeit vor allem im Online-Bereich angewendet werden.
Noch nicht ganz am Ziel
Am Donnerstagnachmittag hat der VÖZ-Vorstand den Eckpunkten zugestimmt. Der Journalisten-Kollektivvertag neu könnte mit 1. Juli 2013 könnte in Kraft treten. Doch man sei noch nicht am Ende der Reise angelangt, betonen beide Seiten. In gemeinsamen Redaktionssitzungen müssten im Laufe des März die finalen Formulierungen ausgearbeitet werden. In der Folge wird der Kollektivvertrag noch den Mitgliedern der Journalistengewerkschaft zur Urabstimmung vorgelegt. Der VÖZ wird unter seinen Mitgliedern zeitnahe eine Erhebung durchführen, um festzustellen, welche zusätzliche Mitarbeiterzahl dem neuen KV unterliegen wird. Ein positives Abstimmungsergebnis vorausgesetzt, wird das Vertragswerk von VÖZ und Gewerkschaft im Mai unterzeichnet.
Stimmen
Eckpunkte der Einigung laut VÖZ und Journalistengewerkschaft:
Geltungsbereich: Der neue KV gilt für Tages- und Wochenzeitungen sowie für digitale redaktionelle Angebote (Online, Mobile), wenn sie mit Tages- und Wochenzeitungen vergleichbar sind. Auch vom KV erfasst ist der "technisch-redaktionelle Dienst" - also Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter oder Cutter, soweit sie am redaktionellen Teil mitarbeiten. Für diese gelten aber teilweise andere Regelungen.
Anzahl der Gehälter: Der KV Neu sieht (wie in allen anderen Branchen üblich) 14 statt bisher 15 Gehälter vor. "Alt-Dienstnehmer" erhalten das bisherige 15. zunächst auf 14 Gehälter umgerechnet. Die Gehälter dieser Gruppe werden aber in den nächsten Jahren im Rahmen der jährlichen KV-Erhöhung durch schrittweise Gegenrechnung langsamer wachsen als die Gehälter neu eintretender Dienstnehmer.
Quinquennien: Die Gehaltssprünge mittels Quinquennien bestehen ab Erreichen der Regelstufe weiter, werden jedoch abgeflacht. Wobei beispielsweise das dritte und das vierte Quinquennium noch immer jeweils Gehaltssteigerungen von acht Prozent vorsehen.
Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit beträgt wie bisher 38 Wochenstunden und ist auf fünf tunlichst zusammenhängende Tage zu verteilen. Arbeiten, die am sechsten Tag erbracht werden, fallen unter die Überstundenregelung (50 Prozent Zuschlag). Sonn-, Feiertagsüberstunden sowie Nachtüberstunden werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent vergütet.
Urlaub: In Zukunft ist dieser für alle Journalisten nach Journalistengesetz geregelt, für den technisch-redaktionellen Dienst nach dem Urlaubsgesetz. Für Alt-Dienstnehmer gilt die bisherige Regelung.
Sabbaticals können einvernehmlich vereinbart werden, wobei der vereinbarte KV-Text Mustermodelle mit bis zu einjähriger Dauer ermöglicht.
Die Regeln für die Anstellung freier Dienstnehmer und die Eingliederung von in Konzernen von VÖZ-Mitgliedern tätigen Journalisten ist darüber hinaus klar festgeschrieben.