Wirtschaft

Frostschäden: 28 Millionen Euro für Obstbauern

Für die Frostschäden an Obstkulturen heuer im Frühjahr werden Entschädigungen von 28 Millionen Euro geleistet. Die Hälfte stellt der Bund aus dem Katastrophenfonds zu Verfügung, die Länder doppeln auf. 1.900 landwirtschaftliche Betriebe mit einer insgesamt geschädigten Obstbaufläche von 8.800 Hektar erhalten Ausgleichszahlungen, so Agrarminister Andrä Rupprechter (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung.

In der Steiermark, Burgenland, Niederösterreich und Kärnten haben Minustemperaturen im Frühling schwere Frostschäden in der Landwirtschaft angerichtet. Der Schaden entstand durch Temperaturen bis zu minus 6 Grad Celsius in den Morgenstunden des 26. und 28. April.

Zunächst bis zu 100 Millionen avisiert

Im Mai wurde noch eine Maximalentschädigung von 100 Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds, 50:50 durch Bund und Länder getragen, angekündigt. Auch wenn die Festsetzung der Entschädigungen für die Weinbauern noch aussteht, ist davon auszugehen, dass die Zahlungen insgesamt deutlich unter dieser Summe liegen werden.

Aus dem Ministerium heißt es auf KURIER-Anfrage: Eine hundertprozentige Abdeckung der Schäden sei schlicht nicht möglich. Es sei der Versuch, den betroffenen Landwirten zumindest einen Teil des Schadens zu ersetzen und ein weiteres Wirtschaften im kommenden Jahr zu ermöglichen. Warum die ursprünglich genannte Summe von insgesamt 100 Millionen Euro voraussichtlich nicht ausgeschöpft wird, erklärt man so: Es seien fixe Geldsätze für die jeweils betroffene Fläche und den unterschiedlichen Schädigungsgrad festgesetzt worden. Aufgrund der Einmeldungen sei dann die auszubezahlende Summe errechnet worden.

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Das Entschädigungsmodell wurde von einer "Taskforce Frost" des Landwirtschafts- und Finanzministeriums, der Bundesländer und der Hagelversicherung erarbeitet. Im Ministerium verweist man darauf, dass die Freigabe der Entschädigungen in diesem Fall vergleichsweise rasch erfolgt. Im Bereich Obstbau könne man bereits in den nächsten Tagen mit der Auszahlung beginnen, je nach Beschlussfassung in den einzelnen Bundesländern.

Zahlungen für Weinbauern ab Februar 2017

Die Anträge für Obst konnten bis 30. September 2016 eingereicht werden. Für die geschädigten Weinflächen konnten die Anträge bis 15. November gestellt werden. Ausschlaggebend für die Entschädigungen hierbei sei die Weinerntemeldung. Nach derzeitigen Schätzungen werden voraussichtlich 2.300 Weinbaubetriebe mit einer Gesamtfläche von rund 5.500 Hektar entschädigt. Der Entschädigungsbedarf dafür wird vom Ministerium etwas höher eingeschätzt als im Obstbereich. Die Förderabwicklungsstellen müssen die Bundesmittel bis 16. Jänner 2017 beantragen. Mit einer Auszahlung an die Weinbauern rechnet man im Ministerium für Februar oder März.

Die Landwirtschaftskammer Steiermark schätzte den Gesamtschaden allein für ihr Bundesland im Mai auf mehr als 200 Millionen Euro. Bei der Aufarbeitung der Schäden war auch das Bundesheer im Einsatz, zeitweise halfen über 100 Bundesheer-Angehörige.