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Otti Fischer gibt nicht auf

In den USA herrschen strenge Gesetze, um die Privatsphäre von Stars zu schützen: Am Montag ist ein 36-jähriger Amerikaner zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 76.000 Dollar verurteilt worden. Der Mann hatte die Computer von Hollywood-Stars angezapft und intime Details im Internet verbreitet. Das berühmte Nacktfoto von Scarlett Johansson vor einem Spiegel gehört dazu.

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Ein anderer Gerichtsfall, der die Privatsphäre eines deutschen Komikers betrifft, wurde gestern zum 4. Mal aufgerollt: Es geht noch immer um ein Sex-Video aus dem Jahr 2009, das Ottfried Fischer mit zwei Prosituierten beim Sex zeigt, und die Frage, warum der schwergewichtige Kabarettist der Bildzeitung ein Interview gab. Erneut trafen einander der 59-jährige Schauspieler und der Reporter Wolf-Dietrich S. , der zwischenzeitlich das Boulevard-Blatt verlassen hatte, aber laut Süddeutsche.de jetzt dort wieder als Ressortleiter werkt, vor dem Landgericht München.

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Fischer wirft dem Journalisten vor, ihn mit dem Video erpresst zu haben. Der Reporter ist wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen angeklagt. 2010 wurde S. in dieser Causa vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt, im April wurde der Urteilsspruchs vom Oberlandesgericht jedoch wieder aufgehoben. Der Journalist bestreitet nach wie vor alles. Auch mit einem erneuten Urteil wird der Rechtsstreit voraussichtlich nicht vorbei sein. Erst das Bundesverfassungsgericht könnte die Endstation sein.
Wolf-Dietrich S. hatte 2009 das Video für 3500 Euro erstanden und Fischers Agentin davon erzählt. Der Star willigte ein, ein Exklusiv-Interview zu geben, wenn das Video nicht veröffentlicht werde. Im Interview erzählte er dann aber über den Kontakt zu Prostituierten. Der an Parkinson Erkrankte verlor darauf hin alle großen TV-Rollen und Werbeverträge.