Sperre von Jukic rechtswidrig
Dinko Jukic ist vom Verbandsgericht des österreichischen Schwimmverbandes (OSV) ungerechtfertigt gesperrt worden. Laut dem am Mittwoch Jukic-Anwalt Thomas Krankl schriftlich zugegangenen Gerichtsbeschluss hatte das Organ für die am 24. August 2012 gefällte Sperre (zehn Monate unbedingt, zwei Monate bedingt) des OSV-Stars keine Disziplinargewalt gehabt.
Schadenersatzforderungen des Schwimmers sind nun auch wegen seiner letztlich nicht gerechtfertigten Sperre zu erwarten. Durch sein monatelang erzwungenes Nichtantreten sei ihm hinsichtlich Preis- und Sponsorengeldern etc. ein Schaden entstanden.
Meidlinger respektiert Urteil
Erfolg für Jukic
Jukic konnte zum Gerichtsentscheid zunächst noch nicht konkret Stellung nehmen, da er das Urteil noch nicht in Händen hatte. Fraglos ist die Entwicklung in der Causa für ihn ein Erfolg, obwohl sich an seiner aktuellen sportlichen Situation nichts ändert. Denn er war schon seit einer von derselben Richterin am 30. November erteilten Einstweiligen Verfügung startberechtigt gewesen.
Bis zum 25. Jänner hatte der 24-Jährige davon keinen Gebrauch gemacht, ab da war ihm ein Start wegen der an diesem Tag durch den OSV ausgesprochenen Sperre von Austria Wien für diesen Verein unmöglich. Ein vom OSV für die Hallen-Staatsmeisterschaften in der vergangenen Woche erteiltes Sonderstartrecht unter "OSV" hat Jukic abgelehnt. Er hatte davor um ein Antreten unter SC Austria Wien angesucht. Ein auch in der Klage beantragtes automatisches Startrecht wurde Jukic von Richterin Margit Löschl übrigens nicht gewährt, da sie über die für eine Wettkampfteilnahme nötigen sportlichen Kriterien nicht entscheiden könne.