LASK-Boss legt sich fest: Boateng spielt auch bei Schuldspruch
Der LASK äußerste sich seit der geräuschvollen Verpflichtung von Ex-Weltmeister Jérôme Boateng erstmals ausführlich zur pikanten Causa. „Solange das Gericht (...) keine Strafe ausspricht, die Herrn Boateng die Berufsausübung verunmöglicht, wird er bei uns Fußball spielen und seinem Beruf nachgehen. Daran wird bei uns auch nicht gerüttelt“, sagte LASK-Geschäftsführer Siegmund Gruber in einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten (Donnerstagausgabe).
Gegen den 35-jährigen Deutschen, der Ende Mai nach Linz wechselte, läuft derzeit in München ein Prozess wegen Beleidigung und Körperverletzung seiner früheren Lebensgefährtin. Im September 2023 hatte das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung Boatengs u.a. wegen Verfahrensfehlern aufgehoben und an das Landgericht München I zurückverwiesen. Boateng war im Oktober 2022 wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro - verurteilt worden.
"Eine Strafe, die dem Verhalten angemessen ist"
„Sollte sich Jérôme an diesem Abend etwas zu Schulden kommen haben lassen, wird das Gericht in München eine Strafe verhängen, die dem Verhalten angemessen ist. Das sind auch in den aufgehobenen Verfahren ausschließlich Geldbußen gewesen. In einem Rechtsstaat gilt, dass nur Gerichte über Strafen entscheiden und wenn eine Strafe erfüllt ist, der Lebensweg in der Gesellschaft wieder fortgesetzt werden darf. Das ist ein Grundrecht und gilt für jeden. Auch für einen Fußballweltmeister“, betonte Gruber.
Der LASK habe sich schon vor der Verpflichtung des Innenverteidigers intensiv mit der Aktenlage und dem Mensch Jérôme Boateng auseinandergesetzt, ergänzte Gruber. „Das bisherige Verfahren hat unsere Einschätzung bestätigt, dass es sich um eine Streitigkeit um Unterhalt und das Sorgerecht handelt - das Ganze auf dem Rücken der Kinder, wie auch die Richterin in München betont. Dass Jérôme Boateng seit 2015 das alleinige Sorgerecht hat, sagt für mich sehr viel aus“, sagte der CEO der Linzer.
Angeblich keine negative Auswirkungen
Eine negative Auswirkung auf Sponsorengelder hatte die Verpflichtung des früheren Bayern-Profis jedenfalls nicht, wie Gruber erklärte. „Es gab kein einziges beendetes oder ruhend gestelltes Sponsoring. Generell dürfen wir uns beim LASK auf Sponsoren und Partner verlassen, die sich grundsätzlich nicht in Transferentscheidungen einmischen. Das ist in Österreich alles andere als selbstverständlich.“ Allerdings habe es zahlreiche Fragen gegeben, die der Klub „gerne und detailliert“ beantwortet habe.
Das Verfahren gegen Boateng könnte sich noch länger hinziehen, kürzlich wurden zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ursprünglich sollte der 19. Juli der letzte Verhandlungstag sein, ein Urteil könnte im August fallen. Der Dritte der abgelaufenen Bundesliga-Saison startet am 3. August beim TSV Hartberg in die neue Spielzeit, am 26. Juli sind die Linzer in der 1. ÖFB-Cup-Runde bei Union Gurten zu Gast.