Sport

Botwinow zu vier Monaten Haft verurteilt

Blöd gelaufen ist es für den ehemaligen Langlaufprofi Michail Botwinow.

Der Vize-Olympiasieger wurde Mittwoch in Leoben zu vier Monaten bedingter Haft verdonnert. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und Botwinow wird um seine Sportlerehre weiter kämpfen. Doch hat sich der nun als Sport- und Immobilienmanager tätige Russe in die Dopingaffäre um Ex-ÖSV-Betreuer Walter Mayer verstrickt.

Richter Richard Gollner sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwei Ermittler der Soko Doping angelogen hat. Er sei nie in der Wiener Humanplasma zur Blutwäsche gewesen, behauptete Botwinow. Die eifrigen Beamten zeigten ihn umgehend wegen falscher Beweisaussage an. Denn der Ex-Geschäftsführer dieser Firma, Rudolf Meixner, wollte den Langläufer partout dort gesehen haben.

Paradoxerweise wäre Blutdoping nicht relevant gewesen, da 2003 die Filterung und Konservierung von roten Blutkörperchen noch nicht unter das Antidopinggesetz fiel. "Aber sehr wohl war das sportlich verpönt", sah der Richter ein Motiv.

Zeugenunwille

Promisportler schwänzten den Prozess. So war Ex-Läuferin Stefanie Graf-Zitny geladen. Der Prozess zögerte sich ihretwegen in die Länge, weil sie auf Weltreise war. Nun wurde der Richter informiert, sie könne leider aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen. Wegen einer Schwangerschaft. Der Richter nahm die Entschuldigung an.

"Das ist ein Witz", ärgert sich Verteidiger Hans Pott. "Bis August wäre Graf jetzt nicht verfügbar." Der Anwalt hatte sie hören wollen, weil er an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Meixner kratzen wollte, der auch Graf im Labor gesehen haben will. Das habe Walter Mayer eingefädelt.

Vor der Polizei hatte Graf gesagt: Ja, einmal sei sie dort gewesen. Dabei sei ihr bis zum Umfallen schlecht geworden. "Der ach so glaubwürdige Kronzeuge Meixner hat ausgerechnet davon nichts mitbekommen", ätzt Pott.

Radprofi Georg Totschnig wollte der Anwalt ebenso wie Langläufer Christian Hoffmann hören. Beide hatten über ihre Anwälte deponiert, sie würden von ihrem Recht Gebrauch machen, nicht auszusagen, um nicht Gefahr zu laufen, sich zu belasten. Botwinow war um Gelassenheit bemüht. "Jetzt geht es eben noch weiter."